Klage gegen Hamburg wegen Gesundheitsgefährdung seiner Einwohner. Mit der Eindämmung des Autoverkehrs soll die Stadt die Grenzwerte für Schadstoffe einhalten von Sven-Michael Veit

Überschrittene Grenzwerte, aber dennoch ist die Luft in Hamburg noch nicht ganz so schlimm wie anderswo Bild: BUND, dpa
Klage gegen Hamburg wegen Gesundheitsgefährdung seiner Bürger haben der Umweltverband BUND und der private Kläger Matthias Pätzold vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Pätzold wohnt an der hoch belasteten Max-Brauer-Allee in Altona und beruft sich auf Vorschriften der EU: „Es kann doch nicht sein, dass Hamburg sich achselzuckend darüber hinwegsetzt. Ich erwarte, dass der Senat wirklich alles dafür tut, um die Schadstoffwerte zu senken“, so Pätzold.
Für saubere Atemluft gilt in der EU seit 2013 ein Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickoxid (NO2) pro Kubikmeter Atemluft.
Überschreitung: In Hamburg wird dieser Wert an mehreren Messstellen kontinuierlich überschritten. Werte von 67 bis 74 Mikrogramm sind die Regel.
Ausnahme: Hamburg beantragte bei der EU eine Fristverlängerung bis 2015, um Gegenmaßnahmen einzuleiten. Dieses lehnte die EU im Februar ab.
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Nach Angaben des BUND sind in Hamburg rund 220.000 Menschen einer Stickoxidbelastung ausgesetzt, die als gesundheitsgefährdend gilt. Doch der Senat schiebe das Problem auf die lange Bank, kritisiert Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND: „Dies ist unverantwortlich und widerspricht dem geltenden europäischen Recht.“ Erst im Februar hatte die Europäische Kommission deshalb den Antrag Hamburgs abgelehnt, die von der Kommission vorgegebene Frist bis zum 1. Januar 2015 zu verlängern. Hamburg habe nicht nachgewiesen, dass die Einhaltung des NO2-Grenzwertes bis dahin erreicht werden könne.
Die Kläger hoffen nun, dass das Gericht die Stadt dazu verpflichten wird, rasch einen neuen Luftreinhalteplan zu erstellen, der nachweisbar dazu geeignet ist, die Stickstoffdioxidwerte zu reduzieren. Dazu müssten alle Kreuzfahrtschiffe im Hafen mit Landstrom versorgt werden sowie der Straßenverkehr deutlich verringert werden. Möglich wäre dies etwa mit einer strengen Umweltzone oder einer City-Maut.
Die EU hatte am 20. Februar in einem Schreiben an die Stadt den im September 2012 vorgelegten Luftreinhalteplan für wirkungslos erklärt. Sie halte an ihrer Einschätzung fest, so die EU-Kommission, „dass der NO2-Jahresmittelwert im Jahr 2015 trotz der mitgeteilten zusätzlichen Maßnahmen weiterhin über dem zulässigen Wert liegen wird“. In einem internen Papier hatte die Umweltbehörde selbst eingeräumt, dass eine Verbesserung der Luftqualität nur „mit sehr einschneidenden verkehrsbeschränkenden Maßnahmen möglich“ sei – ohne diese aber zu ergreifen. „Wir setzen auf Innovation und Bewusstseinswandel der Bevölkerung, um den Zeitraum der Überschreitung möglichst kurz zu halten“, kommentierte Kerstin Graupner, Sprecherin der Umweltbehörde, den blauen Brief aus Brüssel.
Klägeranwalt Rüdiger Nebelsieck ist optimistisch, dass die Klage erfolgreich sein wird: „In München oder Wiesbaden haben Gerichte den betroffenen Privatpersonen und Verbänden in nahezu identischen Verfahren Recht gegeben“, so Nebelsieck. Mit einer Entscheidung in Hamburg rechnet er noch in diesem Jahr.
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