Schlichtungsstelle für Flugentschädigung: Flug verspätet, Geld zurück

Flugpassagiere haben es künftig leichter. Eine Schlichtungsstelle soll künftig den Anspruch auf Entschädigung bei Flugreisen regeln. Pauschal- und Geschäftsreisen sind ausgenommen.

Koffer weg? Zukünftig soll das Problem eine Schlichtungsstelle regeln. Bild: Bracht-Fotografie / photocase.com

BERLIN taz/dapd | Ausgefallene oder überbuchte Flüge, starke Verspätungen, verpasste Anschlüsse und verlorenes Gepäck: Wer bei Flugreisen auf solche Probleme stieß, hatte es bisher schwer, den gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung auch tatsächlich durchzusetzen. Wenn die Airline eine Zahlung verweigerte – und das war bisher eher die Regel als die Ausnahme –, blieb nur der Weg vors Gericht. Doch den scheuten viele Flugreisende wegen des Aufwands und der Sorge, am Ende auf Kosten sitzenzubleiben.

Das soll sich nun ändern. Wie bei Bus und Bahn schon üblich, sollen sich Flugreisende künftig an eine Schlichtungsstelle wenden können, wenn ihr Anspruch nicht erfüllt wird. Die gesetzlichen Grundlagen dafür hat das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet. Wenn der Bundestag nach der Sommerpause dem Gesetz ebenfalls zustimmt, können die Rechte schon zur Wintersaison genutzt werden.

Im Gesetz ist vorgesehen, dass Fluggesellschaften sich auf freiwilliger Basis an der Schlichtung beteiligen. Die beiden größten Branchenverbände, der Bundesverband Deutsche Luftverkehrswirtschaft und das Board of Airline Representatives in Germany haben bereits angekündigt, dass ihre Mitglieder sich beteiligen. Sie sollen eine oder mehrere Schlichtungsstellen einrichten. „Die Freiwilligkeit erhöht die Akzeptanz der Entscheidungen“, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums zur Begründung. Passagiere von Fluggesellschaften, die sich nicht freiwillig beteiligen, sollen sich an eine staatliche Schlichtungsstelle wenden können.

Voraussetzung für die außergerichtliche Schlichtung ist, dass der Anspruch mindestens 10 und höchstens 5.000 Euro beträgt. Für Pauschalreisende gibt es Einschränkungen: Sie müssen sich in bestimmten Fällen erst an ihren Reisveranstalter wenden. Auch Geschäftsreisende, bei denen die Firma gebucht hat, sind ausgenommen. Für den Verbraucher soll das Verfahren zunächst kostenlos sein, sofern kein offensichtlicher Missbrauch vorliegt. Wenn Fluggast oder Airline den Schiedsspruch nicht akzeptieren, steht beiden Seiten der Gang vor Gericht offen.

Die Verbraucherzentale begrüßte die Einrichtung grundsätzlich. Allerdings sei es ein Fehler, dass die Teilnahme freiwillig sei, sagte Bundes-Vorstand Gerd Billen. SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber forderte eine einheitliche Schlichtungsstelle für alle Verkehrsträger.

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