Schließerklagen: Häftlingsbetreuung mit dem Wörterbuch

Justizbedienstete in Niedersachsen beschweren sich über Häftlinge aus Maghrebstaaten, die Frauen nicht respektierten.

Klinische Umgebung: Die 2013 eröffnete, teilprivatisierte Justizvollzugsanstalt Bremervörde Foto: dpa

BREMEN taz | Der Verband Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteter fordert mehr Personal, um mit den schnell steigenden Zahlen von Männern aus dem Maghreb in den Gefängnissen fertig zu werden. Viele Häftlinge aus den Maghrebstaaten hätten „besonders wenig Respekt“ gegenüber den Bediensteten, sagte der Gewerkschaftsführer Uwe Oelkers der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Insbesondere weibliches Personal leidet laut Oelkers darunter: „Die Häftlinge wollen sich von weiblichen Mitarbeitern nicht anfassen lassen und weigern sich so lange, bis ein Mann kommt.“ Gesetzlich sei jedoch vorgeschrieben, dass ein Drittel des Gefängnispersonals weiblich sein müsse. Oelkers befürchtet, dass jetzt Gefängniswärterinnen aus den Haftanstalten mit nordafrikanischen Insassen in andere Gefängnisse verlegt werden müssten.

Darüber hinaus fordert Oelkers mehr Personal für die Früherkennung von Suizidgefahr bei den Häftlingen aus den Maghrebstaaten. Die Gefangenen werden in den Aufnahmegesprächen im Gefängnis psychologisch eingeschätzt. Die MitarbeiterInnen befragen in diesen Gesprächen den Häftling nach seiner Vorgeschichte und achten dabei auf psychologische Auffälligkeiten.

In der Regel werden die Aufnahmegespräche ohne Übersetzer geführt, auch wenn der Insasse kein Deutsch spricht. Im besten Fall sprechen die MitarbeiterInnen die Sprache der Häftlinge, doch meistens benutzen die Beamten behelfsmäßig Wörterbücher oder Tablets, um sich zu verständigen. Nicht selten springen Mitgefangene als Übersetzer ein. Zu Missverständnissen kommt es dabei leicht. Das sei gefährlich, findet Oelkers, denn gerade bei jemandem, der das erste Mal in Haft sitzt, sei die Suizidgefahr groß.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gibt an, dass bundesweit die Zahl der registrierten Asylbegehren von marokkanischen, algerischen und tunesischen StaatsbürgerInnen stark gestiegen ist:

von insgesamt 1.517 Asylbegehren im Jahr 2012 auf 26.036 in 2015;

davon in Niedersachsen 2012 insgesamt 94 und in 2015 insgesamt 3.286 Asylbegehren.

Bundesweit wurden im Jahr 2015 fast 1,1 Millionen Asylbegehren registriert.

Algerien, Marokko und Tunesien sind nicht unter den fünf häufigsten Herkunftsländern der Neuankömmlinge.

In einer Pressemitteilung der Gewerkschaft klingt es so, als wären besonders nordafrikanische Häftlinge eine Belastung der Gefängnisse. Dem Vorsitzenden der Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger Holger Nitz ist das neu:

„Mir ist überhaupt nicht bekannt, dass es in den Gefängnissen ein spezifisches Problem mit den Nordafrikanern gibt.“ Zu Auseinandersetzungen komme es zwar hin und wieder, aber im gleichen Maße wie mit anderen nicht-deutschsprachigen Häftlingen, sagt Nitz. „Mangelnde Deutschkenntnisse sind generell ein Problem.“

In niedersächsischen Haftanstalten werden derzeit zwar Deutschkurse angeboten, allerdings nicht in allen. Das Angebot hänge stark davon ab, ob sich eine Lehrkraft findet, sagt der Gewerkschafter Oelkers.

Nitz sieht ein weiteres Problem in der Arbeitslosigkeit in Gefängnissen: Häftlinge hätten generell schon wenig Arbeit und ohne Deutschkenntnisse seien ihre Chancen noch schlechter. Überdies sind viele Flüchtlinge traumatisiert: „Da kommen auch ganz verzweifelte Menschen ins Gefängnis. Auf solche Menschen ist der Gefängnisalltag einfach nicht ausgelegt“, sagt der Strafverteidiger. Sowohl der Gewerkschafter als auch der Anwalt sind sich einig: Es braucht mehr psychologische Fachkräfte mit Sprachkenntnissen in den Gefängnissen.

Die interkulturellen Kompetenzen würden in Aus- und Fortbildungen geschult, versichert das Justizministerium. Verpflichtend seien solche Schulungen jedoch nicht, sagt Oelkers.

Nicht nur auf Seiten des Gefängnispersonals gibt es Frust, sondern auch unter den Häftlingen: Wenn sie den Strafvollzug beenden, haben sie kaum Perspektiven. Vom Bundestag wurden Marokko, Algerien und Tunesien bereits zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Wenn der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmt, werden Menschen aus den Maghrebstaaten sofort abgeschoben.

Und schon jetzt findet keine Resozialisierung der Häftlinge aus Nordafrika statt, wie Nitz kritisiert. Die Häftlinge aus dem Maghreb würden in den Gefängnissen bloß verwahrt. „Sie lernen kein Deutsch und arbeiten nicht“, sagt der Strafverteidiger. „Am Ende ihrer Strafe werden sie, ohne dass irgendetwas mit ihnen passiert ist, auf die Straße gesetzt.“

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