Schließung der Haasenburg-Heime: Widerspruch zurückgewiesen

Das Potsdamer Bildungministerium hat den Einspruch gegen die Schließung der drei Haasenburg-Heime zurückgewiesen.

Bleibt geschlossen: Haaasenburg-Heim in Jessen. Bild: dpa

POTSDAM dpa | Brandenburgs Bildungsministerium hat den Widerspruch der Haasenburg-Heime gegen den Entzug der Betriebserlaubnis zurückgewiesen. Die angewandten Maßnahmen gegenüber den dort untergebrachten Jugendlichen hätten das Kindeswohl gefährdet, sagte der Sprecher des Ministeriums am Montag auf Anfrage.

Das Ressort hatte der Haasenburg GmbH nach Misshandlungsvorwürfen im Dezember 2013 die Betriebserlaubnis entzogen.

In ihren drei Brandenburger Heimen hatten Jugendämter aus ganz Deutschland Kinder und Jugendliche untergebracht. Die Staatsanwaltschaft Cottbus prüft in mehr als 50 Verfahren Vorwürfe gegen Erzieher und Betreiber wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte die Entscheidung des Ministeriums im Eilverfahren bestätigt, dagegen war jedoch Widerspruch eingelegt worden. Nach dem nun versandten Widerspruchsbescheid kann die Haasenburg GmbH weiter vor Gericht gegen die Schließung der Heime vorgehen.

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