Ein Demonstrant erhält 10.000 Euro Entschädigung, weil er von Polizisten verprügelt wurde. Sein Anwalt findet die Summe noch „bescheiden“.von Konrad Litschko

Ein Video auf youtube dokumentiert den Polizeiübergriff. Bild: youtube
Wenn die Polizei zuschlägt, kann das teuer werden: Ein Mann, der im Jahr 2009 von Polizisten verprügelt wurde, erhält ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro. Wie erst jetzt bekannt wurde, stimmte das Land Berlin einem entsprechenden Vergleich am 16. Oktober zu.
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Oliver H. war im September vor drei Jahren am Rande der Datenschutz-Demonstration „Freiheit statt Angst“ von zwei Beamten mit Faustschlägen zu Boden gestreckt worden, weil er einen Platzverweis nicht befolgt haben soll. Handyvideos von der Tat sorgten im Internet für Empörung. Ein Amtsgericht verurteilte die Polizisten im April zu Geldstrafen von 6.000 Euro wegen Körperverletzung im Amt.
Johannes Eisenberg, Anwalt des Opfers, bezeichnete den nun parallel am Landgericht geschlossenen zivilrechtlichen Vergleich als „erste Anerkennung, dass meinem Mandanten massives Unrecht geschehen ist“. Gegen das Amtsgerichtsurteil hatten nämlich alle Beteiligten Berufung eingelegt. Die Polizisten wollen einen Freispruch, Staatsanwaltschaft und Opferanwalt härtere Strafen. Dass das Land dem Vergleich zustimmte, ist für Eisenberg ein „Schuldeingeständnis“. Er kündigte an, seine Berufung zurückzuziehen, wenn dies die Gegenseite auch tue.
Da die Polizisten Beamte sind, muss das Schmerzensgeld nicht von ihnen gezahlt werden, sondern – in „Amtshaftung“ – vom Land Berlin. Ein Arzt hatte damals bei Oliver H. einen Oberlippen-Abriss, Hautabschürfungen, Schwellungen und eine Traumatisierung festgestellt. Der Vergleich gilt auch eine „Verletzung des Persönlichkeitsrechts“ von Oliver H. mit ab. Der damalige Polizeipräsident hatte ihn fälschlich beschuldigt, die Verhaftung selbst provoziert zu haben. Die Staatsanwaltschaft sah dagegen keinerlei Fehlverhalten von H.
Die Polizei kommentierte den Vergleich nicht – er sei ja mit dem Land geschlossen. Auch sei das Strafverfahren noch offen, so ein Sprecher. Schmerzensgeldzahlungen seiner Behörde bezeichnete er als „selten“, die Höhe des aktuellen Vergleichs falle aber nicht aus dem Rahmen. Anwalt Eisenberg hingegen nannte die 10.000 Euro „ungewöhnlich hoch“, aus Sicht des Opfers sei die Höhe dennoch „bescheiden“.
Generell werden Polizisten selten verurteilt. So führten im letzten Jahr 417 Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt nur zu 3 Verurteilungen. Zu Schmerzensgeldzahlungen sind nur Einzelfälle bekannt. So wurden einem Hertha-Fan im Februar 2.000 Euro zugesprochen, weil er nach einem Fußballspiel von einem Einsatzwagen umgefahren wurde.
In Aachen erhielt ein Mann im Februar 6.000 Euro, weil er versehentlich von einem Polizeihund gebissen wurde. Am meisten bekam 2009 ein 39-jähriger Nordrhein-Westfale: 100.000 Euro. Er hatte in betrunkenem Zustand einen Mädchen-Fanfarenzug gestört. Die Polizei griff so brutal zu, dass er nun querschnittsgelähmt ist.
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Leserkommentare
14.11.2012 12:12 | Statistiker
@ Inregrator: schauen Sie mal in § 839 BGB, und danach melden Sie sich wieder, okay?
14.11.2012 10:19 | Steppke
Richtig Inregrator. Innerbehördlich, arbeitsrechtlich etc. ...
14.11.2012 02:14 | Inregrator
"Amsthaftung".... ...