Schnellere Atommüllbergung: Altmaiers „Lex Asse“

Per Gesetz will Bundesumweltminister Altmaier die Rückholung des Atommülls aus der Asse beschleunigen. Doch der Bürgerinitiative missfällt der Entwurf

Umweltminister Peter Altmaier in der Asse. Bild: dapd

BERLIN taz | Es war eins seiner ersten Versprechen im neuen Amt: Anfang Juni hatte Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) beim Besuch des einsturzgefährdeten Atommülllagers Asse angekündigt, gleich nach der Sommerpause ein Gesetz („Lex Asse“) vorzulegen.

Mit dem neuen Gesetz will er die Bergung der strahlenden Abfälle aus dem Salzbergwerk bei Braunschweig beschleunigen. Denn nach dem gültigen Recht, da war sich der Minister mit den anwesenden Atomkraftgegnern einig, würde der Bergungsprozess so lange dauern, dass die Asse zuvor kollabieren könnte und trotz drohendem Wassereinbruch für immer geschlossen werden müsste.

Nun will Altmaier das Versprechen einlösen: Ein Gesetzentwurf aus seinem Haus, der der taz vorliegt, sieht vor, bei der Rückholung des Mülls auf ein formales Planfeststellungsverfahren zu verzichten. Zudem soll, um das Verfahren zu beschleunigen, mit vorbereiteten Arbeiten begonnen werden dürfen, noch bevor eine Genehmigung erteilt wird. Auch soll auf zusätzliche Genehmigungen nach Bau- oder Immissionsschutzrecht verzichtet werden. Weiterhin wird festgelegt, dass in bestimmten Fällen Ausnahmen von Strahlenschutzwerten zulässig sind.

Die örtlichen Atomgegner, die bei Altmaiers Antrittsbesuch durchaus angetan vom neuen Minister waren, sehen den Gesetzentwurf allerdings kritisch. Zum einen werde der Prozess nicht genügend beschleunigt, sagte Udo Dettmann vom Asse-II-Koordinierungskreis, einem Zusammenschluss von Bürgerinitiativen.

Schließung ohne Müllbergung möglich

„Nicht nur die Vorbereitung, auch die Rückholung selbst muss begonnen werden können, bevor alle Genehmigungen vorliegen“, so Dettmann. Zum anderen könne das Gesetz in der vorliegenden Form auch dafür genutzt werden, eine Schließung der Asse ohne Bergung des Atommülls durchzudrücken.

In das ehemalige Salzbergwerk waren zwischen 1967 und 1978 rund 126.000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktivem Atommüll eingelagert worden – offiziell zu Forschungszwecken. Der Entwurf spricht zwar davon, dass die Schachtanlage, „vorzugsweise“ erst nach Rückholung des Mülls verschlossen werden soll. Doch klare Kriterien, unter denen dieser Plan aufgegeben werden darf, nennt der Text nicht.

Freie Hand für den Betreiber

Und auch die von den Bürgerinitaitven strikt abgelehnte Alternativ-Lösung – eine Flutung und anschließender Verschluss des noch mit Atommüll gefüllten Bergwerks – wäre dem Gesetzentwurf zufolge ohne Planfeststellungsverfahren möglich. „Damit würde dem Betreiber völlig freie Hand gelassen“, kritisiert Dettmann.

Auch Stefan Wenzel, Grünen-Fraktionschef in Niedersachsen, ist skeptisch: „In dieser Form ist der Entwurf nicht geeignet, eine Lösung im Konsens herbeizuführen“, sagte er. Es müsse klar sein, dass sich Beschleunigungen nur auf die Rückholung des Mülls beziehen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.