Schokoladen-Streit vor Bundesgerichtshof: Milka unterliegt Ritter Sport

Der Bundesgerichtshof hat eine Löschungsklage von Milka gegen die Marke von Ritter Sport abgelehnt. Nur Letztere darf Quadrat-Schokolade verkaufen.

Schokoladentafeln der Marken Ritter Sport

Milka muss weiter rechteckige Schokolade verkaufen: Nur Ritter Sport darf quadratisch sein Foto: dpa

KARLSRUHE taz | Grundsätzlich darf nur Ritter Sport-Schokolade in quadratischer Form verkauft werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte jetzt die entsprechende quadratische Form-Marke des Herstellers. Geklagt hatte der Konkurrent Milka.

Die Idee stammt von Clara Ritter, der Firmenmitbegründerin. 1932 schlug sie vor, quadratische Schokolade zu produzieren, „die in jede Sportjackettasche passt“. Seit den 1960er Jahren stellt die Alfred Ritter GmbH aus Waldenbuch (Baden-Württemberg) nur noch quadratische Schokolade her. Pralinen und Langtafeln wurden aus dem Sortiment genommen. 1970 entstand auch der bis heute benutzte Slogan „quadratisch. praktisch. gut.“

In Deutschland ringen Milka und Ritter Sport um die Marktführerschaft bei den 100-Gramm-Tafeln. Beide haben etwa einen Marktanteil von 20 Prozent. Allerdings gehört Milka zum US-Konzern Mondelez mit einem Jahresumsatz von 22 Milliarden Euro. Dagegen ist Ritter mit 480 Millionen Euro Umsatz ein Zwerg.

Ritter ließ sich die quadratische Form 1996 als Form-Marke für Tafelschokolade schützen. Durch Gutachten wurde belegt, dass 85 Prozent der Verbraucher die quadratische Form dem Hersteller Ritter zurechnen. Die bereits eingeführte quadratische Kokos-Schokolade „Romy“ durfte allerdings ihre Form behalten.

Milka unterliegt

Schon 2010 beantragte Milka die Löschung der Quadrat-Marke von Ritter Sport. Zunächst hieß es, die quadratische Form könne nicht als Marke geschützt werden, weil sie „durch die Art der Ware bedingt“ sei. Dieses Argument hat der BGH aber bereits 2017 in einem ersten Urteil abgelehnt. Die quadratische Form sei zwar praktisch für den Transport (insbesondere in der Jackentasche), aber nicht notwendig. Natürlich könne Schokolade auch in anderer Form hergestellt und verpackt werden, so der BGH damals, insbesondere als Rechteck.

In einem zweiten Anlauf machte Milka dann einen anderen gesetzlichen Ausschlussgrund geltend: die quadratische Form sei markenrechtlich nicht schutzwürdig, weil sie der Ware „einen wesentlichen Wert“ verleihe. Das ist zum Beispiel für Kleidung relevant. Hier ist der modische Schnitt ein Wert an sich und weniger ein Hinweis auf den Hersteller. Der Schutz der modischen Form soll daher über das Urheber- und Designrecht erfolgen und nicht über das Markenrecht.

Milka argumentierte jetzt, das quadratische Design von Ritter Sport sei funktional so gelungen und ästhetisch so ansprechend, dass es nicht als Marke geschützt werden könne. Doch der BGH lehnte an diesem Donnerstag die Argumentation ab. Es gebe „keine Anhaltspunkte“, dass Verbraucher nur deshalb Ritter-Sport-Schokolade kaufen, weil ihnen die quadratische Form so gut gefalle, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Damit ist der Rechtsstreit nun abgeschlossen.

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