Schutz des nationalen Hoheitsgebiets: Argentinien erschwert Landraub

Hedgefonds und Ausländer sollen nicht mehr als 15 Prozent des Ackerlandes kaufen dürfen. Der neue argentinische Gesetzentwurf lässt jedoch verschiedene Schlupflöcher.

Südamerikanisches Spekulationsobjekt: Ackerland. Bild: dpa

BUENOS AIRES taz | Die argentinische Regierung will dem Verkauf von Land an ausländische Personen und vor allem an finanzkräftige Multis und Investmentfonds einen Riegel vorschieben.

Am späten Mittwoch sollte der Senat eine Gesetzesvorlage von Präsidentin Cristina Kirchner verabschieden, die den "Schutz des nationalen Hoheitsgebiets beim Eigentum, Besitz oder Teilhabe an landwirtschaftlichen Ländereien" vorsieht. Ein Ja des Gremiums galt als sicher, da die Regierung die Mehrheit stellt; das Abgeordnetenhaus hat bereits zugestimmt.

Weltweit kaufen immer mehr reiche Staaten, aber auch Hedgefonds und andere Anleger fruchtbares Ackerland in anderen Staaten, um den Nahrungsmittelnachschub für die eigene Bevölkerung zu sichern, Anbauflächen für sogenannte Energiepflanzen zu generieren - oder auch um damit zu spekulieren.

In Argentinien befinden sich bereits zehn Prozent des Hoheitsgebiets in ausländischen Händen, berichtet die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, FAO.

Land als nicht erneuerbaren Ressource

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig nicht mehr als 15 Prozent der ländlichen Fläche in ausländisches Eigentum übergehen dürfen. Die Obergrenze für einzelne ausländische Käufer soll bei 1.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche liegen. Das Gesetz gilt nicht rückwirkend.

Um die von Argentinien unterzeichneten internationalen Investitionsschutzabkommen nicht zu verletzen, wird der Erwerb von Land zukünftig nicht mehr als Investition, sondern als Kauf einer "nicht erneuerbaren Ressource" definiert.

Vorgesehen ist die Schaffung einer zentralen, nationalen Katasteramtes. Die vorhandenen Register auf Provinz- und Gemeindeebene sind nicht selten lückenhaft. "Wir wissen nicht, welche die Firmen heute beispielsweise Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen sind, und wenn es sich um Aktiengesellschaften handelt, welche konkreten Personen die Anteile halten", so Justizminister Julio Alak.

Filz aus Politik, Wirtschaft, Großgrundbesitz und Justiz

Allerdings gibt es schon jetzt Streit zwischen der Zentralregierung und den Provinzen darüber, was landwirtschaftliche Nutzflächen sind. Unklar ist auch, ob das Gesetz die Verfügung über natürliche Ressourcen berührt. Die gehören in Argentinien verfassungsrechtlich den Provinzen, in denen sie sich befinden. Und dort hat der Filz aus Politik, Wirtschaft, Großgrundbesitz und Justiz kein großes Interesse daran, dass die Regierung in Buenos Aires die Eigentumsverhältnisse überprüft.

Und es gibt auch Möglichkeiten, das Gesetz legal zu umgehen. So hatte die Provinz in Patagonien mit der chinesischen Staatsfirma Heilongjiang Beidahuang Nongken Group ein Investitionsabkommen über 1,5 Milliarden Dollar vereinbart. Danach stellt die Provinz dem Agrarkonzern 330.000 Hektar Land zur Verfügung, der dafür ein Bewässerungssystem anlegt, eine Ölraffinerie errichtet und die Hafenanlagen bei San Antonio Oeste ausbaut.

Im Gegenzug haben die Chinesen 20 Jahre lang das Vorrecht, alles zu kaufen und nach China zu exportieren, was auf den 330.000 Hektar geerntet wird. Dies wird zu einem Großteil Soja sein. Der Oberste Gerichtshof der Provinz hat das Abkommen im Dezember 2011 zwar vorläufig außer Kraft gesetzt, und derzeit ist offen, ob es umgesetzt wird. Es zeigt jedoch die Richtung an, in die künftige Vereinbarungen mit ausländischen Investoren gehen könnten.

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