Roma und Sinti in Schleswig-Holstein werden demnächst unter den Schutz der Landesverfassung gestellt. Damit würden sie mit Dänen und Friesen gleichgestellt.von Sven-Michael Veit

Kein "angestammtes Siedlungsgebiet": Die Kieler Sinti-Siedlung Maro Temm. Bild: Dieter Suhr
HAMBURG taz | Schleswig-Holstein wird als erstes Bundesland die Minderheit der Sinti und Roma unter den Schutz der Verfassung stellen. Ein entsprechender Antrag wurde am Donnerstag im Kieler Landtag einstimmig in den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Nach den dortigen Beratungen dürfte die Verfassungsänderung im Herbst nur noch Formsache sein.
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Den Antrag eingebracht hatte die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW), die Partei der dänischen und friesischen Minderheit. Nachdem auch FDP und Piraten sich zur Unterstützung entschlossen haben, ist die zur Verfassungsänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit von 46 Stimmen gesichert. Die Dänen-Ampel verfügt über 35 Sitze, Liberale und Piraten zusammen über zwölf Mandate. Unter den 22 CDU-Abgeordneten sei „die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen“, sagte Fraktionschef Johannes Callsen.
In Artikel 5 der Verfassung, der seit 1990 nur die dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe erwähnt, soll es künftig heißen: „Die nationale dänische Minderheit, die Minderheit der deutschen Sinti und Roma und die friesische Volksgruppe haben Anspruch auf Schutz und Förderung.“
In Schleswig-Holstein leben etwa 5.000 Sinti und Roma, hauptsächlich in Kiel, Lübeck sowie im Hamburger Randgebiet.
Träger der politischen und kulturellen Arbeit ist der Landesverband der Deutschen Sinti und Roma mit Sitz in Kiel-Elmschenhagen.
Sein vorrangiges Ziel ist die Aufnahme des Schutzes und der Förderung der Minderheit der Roma und Sinti in die Landesverfassung.
Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) ist die politische Vertretung der etwa 50.000 Menschen, die sich der dänischen oder friesischen Minderheit zugehörig fühlen
Es ist bereits der sechste Versuch, die Landesverfassung entsprechend zu ändern. Zuletzt war ein solcher Vorstoß im Juni vorigen Jahres gescheitert. SPD, Grüne, Linke und SSW votierten dafür, die Abgeordneten der damaligen schwarz-gelben Koalition enthielten sich seinerzeit.
Insbesondere die CDU hatte Bedenken geäußert. Schleswig-Holstein sei nicht das „angestammte Siedlungsgebiet“ der deutschen Sinti und Roma, hatte Christian von Boetticher gesagt. Zudem dürfe die Verfassung nicht zum „Sammelsurium von Schutz- und Förderbestimmungen“ werden. Sinti und Roma, die seit rund 600 Jahren im Lande ansässig sind, seien auch in anderen Bundesländern beheimatet und daher keine spezifisch schleswig-holsteinische Bevölkerungsgruppe, so der damalige CDU-Fraktionschef. Die FDP, die das Anliegen inhaltlich unterstützt hatte, enthielt sich aus Rücksicht auf den Koalitionspartner, ebenso wie die SPD 2006 in der großen Koalition.
Roma und Sinti seien anders als Dänen und Friesen „keine landesspezifische Minderheit“, bekräftigte Callsen in der gestrigen Debatte erneut. Dennoch werde seine Fraktion die weiteren Beratungen „sehr konstruktiv und verantwortungsvoll“ begleiten. Damit deutet sich an, dass zumindest einige CDU-Abgeordnete die Verfassungsänderung mittragen werden.
Es dürfe „keine Minderheiten erster und zweiter Klasse geben“, erklärte Birte Pauls (SPD): „Wir müssen nachholen, was wir lange versäumt haben.“ Sprache und Kultur der Roma und Sinti „gehören zu unserem Land wie die deutsche, dänische und friesische Sprache und Kultur“, stellte der SSW-Abgeordnete Lars Harms klar. „Für mich ist es selbstverständlich, mit dem SSW zu koalieren“, sagte Ministerpräsident Torsten Albig (SPD). Es sei ein „Ausdruck der Normalität“, auch „die kleinste und schwächste Minderheit“ unter den Schutz der Verfassung zu stellen.
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