Die Grünen wollen Abgeordnete besser vor willkürlicher Beobachtung durch den Verfassungsschutz schützen. Das Parlament soll dies vorab genehmigen.von Christian Rath

Bisher gilt auch die Beobachtung von nichtextremistischen führenden Funktionären der Linken als zulässig. Bild: dapd
FREIBURG/BERLIN taz | Derzeit werden rund 25 Bundestagsabgeordnete der Linkspartei vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Die Grünen halten das für verfehlt. In einem Antrag fordern sie, dass der Verfassungsschutz nur dann Material über Abgeordnete sammeln dürfen soll, wenn dies vorab von einem parlamentarischen Gremium genehmigt wurde. Über diesen Vorschlag diskutierte am Donnerstagabend der Immunitäts- und Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags mit Sachverständigen.
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Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck erinnerte daran, dass Abgeordnete zum Schutz des Parlaments auch Immunität gegen strafrechtliche Ermittlungen genießen. Strafverfahren sind nur möglich, wenn der Bundestag zustimmt. „Für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz muss das Gleiche gelten“, forderte Beck. Der konservative Rechtsprofessor Bernd Grzeszick sah dies anders.
Ein Strafverfahren sei ein deutlich schwererer Eingriff, weil am Ende eine Haftstrafe drohe, während der Verfassungsschutz niemanden verhaften könne. Dagegen unterstützte der renommierte Polizeirechtler Christoph Gusy die Argumentation der Grünen: „Nur 2 Prozent der Strafverfahren enden mit einer Freiheitsstrafe, dennoch muss die Immunität bei jedem Ermittlungsverfahren aufgehoben werden.“
Umstritten war auch, ob die Beobachtung und Überwachung von Abgeordneten einer besonderen gesetzlichen Grundlage bedarf. Kyrill-Alexander Schwarz von der Uni Würzburg verneinte dies. Die Arbeit des Verfassungsschutzes sei gesetzlich ausreichend geregelt. Die Eingriffsnormen gälten auch für Abgeordnete, wobei „nachrichtendienstliche Mittel“ (wie das Abhören von Telefonen) ohnehin fast nie gegen Parlamentarier eingesetzt würden. Und das Sammeln von Zeitungsartikeln sei „an der Grenze zur Bagatelle“. Dem widersprach der Düsseldorfer Parteienrechtler Martin Morlok: „Die Beobachtung eines Abgeordneten wiegt immer schwerer als die Beobachtung von jedermann. Sie benötigt eine eigene gesetzliche Regelung, die bisher fehlt.“
Wenn bekannt werde, dass sich der Verfassungsschutz mit einem Abgeordneten beschäftige, sei dies „rufschädigend“ und ein Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien. Ähnlich argumentierte der SPD-Abgeordnete Dieter Wiefelspütz: „Der Bundestag ist das Herz der Demokratie“, er brauche daher besonderen Schutz.
Die Mehrheit der Sachverständigen plädierte dafür, dass der Verfassungsschutz nur Abgeordnete beobachten darf, die selbst im Verdacht extremistischer Bestrebungen stehen. Bisher gilt auch die Beobachtung von nichtextremistischen führenden Funktionären der Linken als zulässig – was in diesem Jahr aber auf Klage des Thüringer Linksfraktionschefs Bodo Ramelow hin vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird.
Ein völliges Verbot geheimdienstlicher Überwachung von Abgeordneten forderte in der Anhörung niemand – wohl auch mit Blick auf die rechtsextreme NPD, die in mehreren Landtagen sitzt. Außerdem, so bemerkte der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis, hätten sich in den letzten Jahrzehnten auch schon mehrere Abgeordnete als Spione entpuppt.
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