Schwangerschaftsabbruch in Coronazeit: Eingeschränkter Zugang

Für ungewollt Schwangere droht der Zugang zu Abbrüchen in der Coronakrise noch schwieriger zu werden. Pro Familia fordert Konsequenzen.

Blick in ein Behandlungszimmer der Gynäkologie und Geburtshilfe.

Behandlungszimmer an einem Brandenburger Krankenhaus: Wo werden noch Abbrüche gemacht? Foto: Patrick Pleul/dpa/picture alliance

Die Ansage ist unmissverständlich: „Seit dem 16.03.2020 sind an den Krankenhäusern bundesweit alle elektiven Eingriffe verschoben beziehungsweise abgesagt worden. Dazu zählen Schwangerschaftsabbrüche“, erklärt das Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis in Merseburg auf Anfrage der taz.

Ziel sei es, „unsere personellen, medizintechnischen und materiellen Ressourcen zu bündeln, um für alle Eventualitäten im Zuge der Corona-Epidemie gewappnet zu sein und auch im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben“. Ausnahmen gebe es derzeit nur für „nicht aufschiebbare, medizinisch indizierte“ Eingriffe. „Wir empfehlen den Frauen, ambulante Einrichtungen zu nutzen“, erklärt Kurt Müller, Chefarzt der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Basedow-Klinikum.

Damit bestätigt die Klinik, was viele Feminist*innen befürchtet haben: Für ungewollt Schwangere droht der ohnehin prekäre Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in der Coronakrise noch schwieriger zu werden. Von den ohnehin nur rund 1.200 Mediziner*innen, die in Deutschland Abbrüche durchführen, zählen viele wegen ihres Alters zur Risikogruppe.

Der Landesgeschäftsführer von Pro Familia in Ostbayern, Thoralf Fricke, sagt, auch der letzte verbliebene Arzt in der Region, der nach der zehnten Schwangerschaftswoche überhaupt noch Abbrüche durchführe, habe wegen der Coronapandemie seine Arbeit niedergelegt. Zudem dürften wohl weitere Kliniken die Ansage des Gesundheitsministeriums, alle elektiven Eingriffe zu vermeiden, auch auf Schwangerschaftsabbrüche beziehen.

Ministerium weicht aus

Wie viele das sind, ist derzeit allerdings kaum zu sagen – und das Bundesgesundheitsministerium fühlt sich nicht zuständig, diese Frage zu beantworten. Auf Nachfrage heißt es von dort nur: „Die Entscheidung, was medizinisch notwendig ist, treffen die behandelnden Ärzte.“ Unbeantwortet bleibt auch die Frage, zu welchen Alternativen das Ministerium den Betroffenen rät.

Die Linksfraktion plant, am Donnerstag einen Antrag in den Bundestag einzubringen, um Klarheit zu schaffen. Darin fordert sie ein Gesetz, das „klarstellt, dass Schwangerschaftsabbrüche notwendige medizinische Leistungen im Sinne der Pandemiebestimmungen für medizinische Einrichtungen sind“.

Denn „aufschiebbar“ sind Schwangerschaftsabbrüche keineswegs – in Deutschland sind sie verboten, unter bestimmten Bedingungen allerdings straffrei. Eine dieser Bedingungen ist, dass der Eingriff innerhalb der ersten zwölf Wochen nach Empfängnis vorgenommen wird. Zudem müssen ungewollt Schwangere sich in einer Beratungsstelle beraten und müssen danach eine Wartefrist von drei Tagen verstreichen lassen, bevor sie den Abbruch bekommen dürfen. Auch das will die Linksfraktion mit ihrem Antrag abschaffen. „Medizinisch ist weder die Beratung noch die Wartezeit erforderlich oder sinnvoll“, sagt deren frauenpolitische Sprecherin Cornelia Möhring.

„Kontrollrechte ausgehebelt“

Bislang antwortete das Ge­sund­heitsministerium nicht nur auf Fragen der taz ausweichend. Auch die FDP wollte vom Ministerium wissen, ob Schwangerschaftsabbrüche zu den „planbaren Eingriffen“ gehören, „die laut des eindringlichen Appells von Gesundheitsminister Jens Spahn an den deutschen Krankenhäusern verschoben werden sollen“. Völlig an der Frage vorbei antwortete das Ministerium nur: Laut Statistischem Bundesamt seien im Jahr 2019 „ca. 3 Prozent“ aller Schwangerschaftsabbrüche stationär im Krankenhaus durchgeführt worden.

„Dass die Bundesregierung mit ihrer Nicht-Antwort parlamentarische Kontrollrechte aushebelt, ist ein schlechtes Zeichen“, sagt Katja Suding, stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion. „Das Zurückhalten dieser wichtigen Information offenbart eine unsägliche Gleichgültigkeit gegenüber betroffenen Frauen, die schleunigst Klarheit erhalten müssen.“

Dabei ist die Rolle der Krankenhäuser bei Schwangerschaftsabbrüchen längst nicht so marginal, wie das Bundesgesundheitsministerium in seiner Antwort suggeriert: Die meisten Abbrüche dort werden ambulant durchgeführt. Insgesamt fanden 2019 rund 21 Prozent der Eingriffe an Krankenhäusern statt. In Sachsen-Anhalt, wo das Basedow-Klinikum liegt, waren es im vergangenen Jahr sogar ganze 46 Prozent.

Es sei dringend notwendig, dass die Bundesregierung klarstelle, dass Schwangerschaftsabbrüche zu den notwendigen Eingriffen gehören, sagt Cornelia Rohn von Pro Familia in Sachsen-Anhalt. „Nur weil wir derzeit eine Pandemie erleben, können wir ungewollt schwangere Frauen nicht dazu verdammen, ihre Schwangerschaft auszutragen.“

Home-Use als Alternative

Der Bundesverband von Pro Familia fordert deshalb sowohl das Bundesfamilien- als auch das Bundesgesundheitsministerium auf, einen „guten Zugang“ zu Abbrüchen zu gewährleisten. Ein Beitrag dazu sei der sogenannte Home-Use des medikamentösen Abbruchs. Dabei könnten Schwangere die Medikamente Mifepriston und Misoprostol, die einen Schwangerschaftsabbruch auslösen, nach medizinischer Anleitung zu Hause einnehmen.

Abbrüche sind verboten und nur in den ersten zwölf Wochen nach Empfängnis straffrei

„Deutschland sollte hier seinen Frauen zur Seite stehen“, schreibt Pro Familia. Einige europäische Länder, darunter Großbritannien und Irland, hätten den Home-Use während Corona bereits erlaubt, heißt es in der Pressemitteilung.

Derweil haben sich mehr als 100 Organisationen aus ganz Europa, die zu Frauenrechten arbeiten, in einem gemeinsamen Statement an die europäischen Regierungschef:innen gewandt, darunter Amnesty International, Human Rights Watch, das Center for Reproductive Rights und die europäische Sektion der International Planned Parenthood Federation. Es sei zentral, heißt es darin, dass die Politik Maßnahmen ergreife, um die „Gesundheit, Menschenwürde und physische wie psychische Unversehrtheit“ von Frauen zu sichern, indem sie den sicheren und zeitnahen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen gewährleiste.

Das gelte auch für Länder, in denen Frauen gezwungen sind, beschwerliche und medizinisch unnötige Prozesse wie Pflichtberatungen zu durchlaufen oder wo sie vor Schwierigkeiten stünden, Ärzt:innen zu finden, die Abbrüche vornehmen – also zum Beispiel für Deutschland.

„Wir appellieren an diese Länder, diese Hürden dringend abzubauen“, schreiben die Organisationen. „Stellen Sie klar, dass Schwangerschaftsabbrüche als unverzichtbare und zeitlich prekäre Gesundheitsleistung akzeptiert werden, und garantieren Sie den Zugang zu diesen.“

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