Schwarz-rote Koalitionsgespräche: Einigung bei Mietpreisbremse

Union und SPD haben festgelegt, dass Mietsteigerungen in Ballungsräumen begrenzt werden sollen. Andere Themen, wie Energiewende und Pkw-Maut wurden vertagt.

Fassade in Frankfurt: Mieten sollen bald nur noch begrenzt angehoben werden dürfen. Bild: dpa

BERLIN afp | Union und SPD wollen den steigenden Mieten in Ballungszentren Einhalt gebieten. Die beiden Parteien beschlossen am Montag in der großen Koalitionsrunde ein Konzept, dass Mietpreisbremsen und die Förderung des Wohnungsneubaus vorsieht, wie die Generalsekretäre Andrea Nahles (SPD) und Hermann Gröhe (CDU) in Berlin bekanntgaben.

Die Mietpreisbremse soll für Neuvermietungen bestehender Wohnungen gelten: Die Miete darf dann nicht um mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bestandsmieten dürfen nur noch um höchstens 15 Prozent binnen vier Jahren angehoben werden – bisher ist diese Steigerung in nur drei Jahren erlaubt. Die Maklergebühren für die Vermittlung einer Wohnung soll künftig in den meisten Fällen allein der Vermieter tragen.

Die Mietpreisbremse gilt für Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten. Welche das sind, sollen die Bundesländer festlegen. Die Vereinbarungen sollten durch staatlichen Eingriff bei „akuter Notlage“ in Gegenden mit Wohnungsmangel Abhilfe schaffen, sagte Gröhe. Längerfristig soll der Bau neuer Wohnungen durch steuerliche Begünstigung vorangetrieben werden. „Bauen, bauen, bauen – das ist der Weg“, sagte Gröhe.

Der großen Koalitionsrunde lag zur Mietpolitik ein Vorschlagspapier der zuständigen Arbeitsgruppe vor. In anderen am Montag beratenen Fragen wurde weiterer Verhandlungsbedarf festgestellt. Dies galt etwa für eine Pkw-Maut für Ausländer und für Details zur Weiterführung der Energiewende.

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