Schweiz fodert Zurückhaltung: Berlin soll Steuerdaten nicht kaufen

Die Schweizer Regierung fordert Deutschland auf, keine Geschäfte mit Kriminellen zu machen. Doch Berlin könnte sogar alle deutschen Kontodossiers anfordern - und sich auf eine Zusage berufen.

Die Schweizer Wirtschaftsministerin Doris Leuthard rät Deutschland davon ab, als Staat Daten von Kriminellen zu kaufen. Bild: reuters

GENF taz | Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) soll die angebotenen Daten über deutsche Steuersünder in der Schweiz "nicht ankaufen" und "keine Geschäfte mit Kriminellen machen". Dies forderten am Wochenende die eidgenösische Wirtschaftsministerin und amtierende Bundespräsidentin Doris Leuthard (FDP) sowie andere Regierungspolitiker der bürgerlichen Mitte und der rechtspopulistischen SVP. Die Sozialdemokraten, die in Bern die Außenministerin stellen, und die oppositionellen Grünen hielten sich zunächst mit Stellungsnahmen zurück.

Auf Konten Schweizer Geldinstituten liegen nach Informationen der Bankiersvereinigung rund 330 Milliarden Franken ausländischer Kunden - darunter etwa 260 Milliarden Franken aus Deutschland. Die Schweiz verweigert bislang auch in den laufenden Verhandlungen mit Deutschland, Frankreich und anderen Staaten einen automatischen Informationsaustausch über Konten von Ausländern, wie er künftig zumindest in der gesamten EU und auch von der bisherigen Steueroase Lichtenstein praktiziert werden soll.

Im ähnlich gelagerten Streit mit den USA um hinterzogene Steuergelder amerikanischer Bürger auf Konten der Schweizer Großbank UBS dürfte es kaum zu der von Bern erhofften Entspannung durch Neuverhandlungen mit Washington kommen. "Neuverhandlungen sind undenkbar" erklärte der einflussreiche Vorsitzende des Finanzausschusses im US-Repräsentantenhaus, Barney Frank, am Rande des "Weltwirtschaftsforums" in Davos.

Ähnlich äußerte sich ein hochrangiger Vertreter der Obama-Administration. Vorletzte Woche hatte das Schweizer Bundesverwaltungsgericht der Berner Regierung die Washington im August 2009 vertraglich zugesagte Herausgabe der Daten von 4.500 US-amerikanischen UBS-Kunden untersagt. Die Begründung: Die einfache "Steuerhinterziehung" (im Unterschied zu aktivem "Steuerbetrug") ist in der Schweiz bis dato kein Strafbestand. Auf Grund dieser Zusage hatte Washington Verfahren gegenüber 52.000 US-Bürger ausgesetzt, die ihr Geld an den heimischen Steuerbehörden vorbei auf UBS-Konten versteckt hatten.

Die Berner Regierung hoffte nach dem Gerichtsurteil zunächst, die Herausgabe der 4.500 Kunden-Daten könne sich erledigen,weil sich bis zu einer von Washington gesetzten Frist Ende 2009 möglicherweise mindestens 10.000 der 52.000 US-Bürger bei ihrer Steuerbehörde selbst angezeigt haben. Doch dieses Kalkül wird nach Angaben aus Washington nicht aufgehen.

Daher bleibt der Schweizer Regierung nur noch die Option, dem Parlament den Staatsvertrag mit den USA vom August 2009 nachträglich zur Billigung vorzulegen - verbunden mit einem Gesetz, das rückwirkend auch Steuerhinterziehung unter Strafe stellt und das Bankgeheimnis für dieses Vergehen aufhebt. Kritik von Rechtsexperten, dies wäre ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot, wies die Regierung letzte Woche ausdrücklich als "unzutreffend" zurück. Unter Berufung darauf könnte auch die Berliner Regierung von Bern jetzt die Herausgabe nicht nur der 1.500 Kundendaten auf der ihr zum Kauf angebotenen CD fordern, sondern sämtliche Daten über Konten deutscher Staatsbürger in der Schweiz.

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