Schweizer verbreitet Aids-Erreger: „Heiler“ infiziert 16 Menschen
Ein selbsternannter „Heiler“ hat in der Schweiz 16 Menschen vorsätzlich mit HIV infiziert. Er bestreitet das, aber die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn.
BERN dpa | Ein Schweizer Musiklehrer soll mindestens 16 Menschen gezielt mit dem Aids-Erreger infiziert haben. Gegen den selbst ernannten „Heiler“ aus Bern sei Anklage erhoben worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Ihm wird vorgeworfen, seinen Opfern HIV-verseuchtes Blut gespritzt zu haben.
Die meisten Opfer des 51-Jährigen waren den Angaben zufolge seine Musikschüler. Dem selbsternannten Heiler werden in der Anklageschrift schwere Körperverletzung und die gezielte Verbreitung von Krankheiten in 16 Fällen vorgeworfen. Manche Taten sollen mehrere Jahre zurückliegen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Mann das HIV-Blut von einer oder mehreren infizierten Personen beschaffte. Seine Opfer soll er unter Vorwänden dazu gebracht haben, sich von ihm stechen zu lassen oder sie unangekündigt mit einem infizierten Gegenstand gestochen haben.
Mehrere Opfer gaben nach Angaben der Zeitung Blick an, der Musiklehrer habe ihnen etwas in den Nacken oder Rücken gespritzt, um ihnen ein „drittes Auge“ zu öffnen. Andere Betroffene erklärten, der „Heiler“ habe sie mit Medikamenten in Getränken bewusstlos gemacht.
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe in der Vernehmung bestritten. Er selbst ist laut Blick nicht mit dem HI-Virus infiziert. Die Tatmotive in dem für die Schweizer Kriminalgeschichte einmaligen Fall seien auch für die Ermittler noch weitgehend unklar. Ein Termin für den Prozessbeginn wurde zunächst nicht genannt.
Leser*innenkommentare
Christof Kehr
Gast
Bitte lassen Sie die Kirche mal im Dorf, Kritisierer. Der Artikel nennt (noch)keinen Namen. Denken Sie sich doch einfach ein "mutmaßlich" und ihre moralische Weltordnung ist wieder hergestellt ...Sollen wir nach Ihrer Logik auch bei grausamen Diktatoren warten, bis sie rechtmäßig einsitzen, bevor wir sie vor-verurteilen?
Kritisierer
Gast
Warum wird in der Überschrift und auch im Anreißtext ("Ein selbsternannter „Heiler“ hat in der Schweiz 16 Menschen vorsätzlich mit HIV infiziert.") so getan, als wäre es bereits zweifelsfrei bewiesen, dass dieser Mensch tatsächlich andere infiziert hat, obwohl die Staatsanwaltschaft noch ermittelt und noch kein Richterspruch erfolgt ist?
Gilt in der Schweiz (bei der TAZ?) der Grundsatz, dass man zunächst einmal von der Unschuld des Beschuldigten ausgehen muss, etwa nicht?