Schwule wollen Rehabilitation: Den alten Paragraphen 175 im Visier

Von 1950 bis 1969 wurden 50.000 Schwule verurteilt, weil Sex unter Männern verboten war. Jetzt fordern sie, dass die Urteile aufgehoben werden.

Heute freier als vor 40 Jahren: Teilnehmer am Christopher Street Day. Bild: reuters

BERLIN taz | Es geht ihm nicht um individuelle Entschädigung, sondern um die Anerkennung des Unrechts. „Der Paragraf 175 hat mein ganzes Leben beeinträchtigt, weil er eine so starke Macht auf das kollektive Bewusstsein der Bevölkerung hatte“, sagte Manfred Bruns am Dienstag in Berlin. Er ist 77, war Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands, Bundesrichter und ist wichtiger Schwulenaktivist und Zeitzeuge.

Mehr als 120 Jahre haben Schwule in Deutschland unter dem 175er gelitten, der Sex zwischen Männern verbot. Von 1872 bis 1994 wurden über 140.000 Männer auf dieser Grundlage verurteilt. Mit der Verschärfung durch die Nationalsozialisten 1935 wurden selbst erotische Annäherungen zwischen Männern verboten. So weit, so nazihaft.

Doch der Paragraf hielt in seiner verschärften Variante Einzug in die Gesetzgebung der frühen Bundesrepublik. Von 1950 bis 1969 gab es in Westdeutschland rund 50.000 rechtskräftig Verurteilte. Sie mussten Zuchthaus- und Gefängnisstrafen verbüßen. Bis heute sind sie – im Gegensatz zu den in der NS-Zeit Verurteilten – nicht rehabilitiert. 1969 wurde der Paragraf entschärft, hatte aber bis 1994 Bestand.

Doch erst jetzt nimmt die Diskussion um Rehabilitierung und Entschädigung des damaligen Unrechts konkrete Form an. Einen Beitrag dazu leistete die Veranstaltung „§175 – Verurteilung, Verfolgung, Entschädigung“, die im Rahmen der Hirschfeld-Tage am Dienstag in Berlin stattfand. Initiiert wird die Reihe von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, die die wissenschaftliche Beschäftigung rund um Homo-Themen fördert. Gerade die Verfolgung von Schwulen in der Nazizeit und danach ist eine wissenschaftliche Black Box.

Eine Bundesratsinitiative ist auf dem Weg

Der Soziologe Rüdiger Lautmann beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit Homosexualität. „Es muss eine kollektive Entschädigung auch in Form finanzieller Mittel geben, um diese Lücke zu schließen“, sagte er. Das Unrecht müsse ins Bewusstsein der Menschen. Manfred Bruns forderte, dass offiziell festgestellt wird, dass das Bundesverfassungsgericht 1957 ein Fehlurteil gesprochen hat, als es den 175er als mit dem Grundgesetz vereinbar eingestuft und damit legitimiert hat. Dagegen gebe es noch immer rechtliche Bedenken.

Das Land Berlin will diese zerstreuen und hat eine juristische Expertise eingeholt. Politisch schreitet die Diskussion fort. Eine Bundesratsinitiative aus Berlin, die am Freitag eingebracht wird, fordert von der Bundesregierung, die nach 1945 Verurteilten zu rehabilitieren und rückwirkend die Aufhebung der Urteile und Entschädigungsansprüche zu prüfen. Die Chancen für einen Erfolg stehen nicht schlecht, da selbst die in Berlin mitregierende CDU den Antrag mitträgt.

Im Mittelpunkt steht weniger individuelle Entschädigung, sondern eher symbolische Wiedergutmachung. Heute sind kaum Betroffene bekannt, die in der frühen BRD nach dem 175er verurteilt wurden. Viele sind gestorben, viele gehen nicht an die Öffentlichkeit. Die symbolische Macht des Paragrafen und der Einfluss auf das homosexuelle Leben mehrerer Generationen aber war stark.

Manfred Bruns ist heute mit sich im Reinen, sagt er. „Ich will aber, dass sich die Verhältnisse in Bezug auf Homosexualität in Deutschland ändern.“

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