Karlsruhe hat den Einsatz der Bundeswehr unter besonderen Voraussetzungen im Innern erlaubt. Trotzdem wird die Bundesregierung keine neuen Aufgaben zuteilen.von Christian Rath
"Natürlich ist für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren ein entsprechendes Ausführungsgesetz wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich, wie das Beispiel der Auslandseinsätze der Bundeswehr zeigt."
Da muß ich Christian Rath in Schutz nehmen. Das ist/war Verfassungskonsens: kein Einsatz des Militärs im Innern und - reine Verteidigungsarmee.
Der große Senat des Bundesverfassungsgericht hat zu ersterem Neuland betreten. Zu out-of-area-Einsätzen merkte ich 1967 in Munster auf dem Fähnrichslehrgang an, daß Einsätze im Ausland vom Grundgesetz nicht gedeckt seien - die Herren Offiziere wollten ' den Amis' in Vietnam mal zeigen, was ne Harke ist. So was schickes wie ' out-of-area' kannte man da noch nicht. Wurde ' wegen politischer Unzuverlässigkeit' nicht befördert. Die Rechtslage war aber so und ist heute via Parlamentsvorbehalt verändert.
Einsatz im Innern hingegen ist - was soll der Einsatz konkret beinhalten? - trotz der hier umstrittenen Entscheidung ein ganz anderer Stiefel und ' ein weites Feld.'
29.10.2012 11:31 Uhr
von Andreas Suttor:
Der Artikel zeugt von wenig Sachkenntnis - und zwar sowohl beim Autor als auch bei einigen handelnden politischen Personen. Natürlich ist für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren ein entsprechendes Ausführungsgesetz wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich, wie das Beispiel der Auslandseinsätze der Bundeswehr zeigt. Vom "out-of-area"-Urteil BVerfG von 1994 bis zum Parlamentsbeteiligungsgesetz, das die Umsetzung des damaligen Richterspruches beinhaltet, vergingen 11 Jahre - dennoch wurde die Bundeswehr bereits im Ausland eingesetzt, und zwar mit einer parlamentarischen Prozedur im Sinne des Urteils. Das ist auch beim Einsatz im Inneren jederzeit möglich, denn die Vorgaben sind konkret genug. Was Piratenbekämpfung anbelangt - siehe entführte Kreuzfahrtschiffe o.ä. - bedarf es überhaupt keiner weiteren rechtlichen Legitimation. Hier reicht eindeutig Artiikel 105 Seerechtsübereinkommen mit einem entsprechenden Beschluß des Bundestages - auf derselben Grundlage beteiligt sich die Bundeswehr an der Mission Atalanta. Also: das nächste Mal etwas bessere Recherche...
28.10.2012 22:35 Uhr
von lowandorder:
Mit Verlaub - was für ein eiernder verschwurbelter Beitrag.
"Die Richter legten das Grundgesetz einfach anders aus bisher." Na sowas. Einfaches Gesetz statt - bisher - Zweidrittelmehrheit! Na und ? Ja wo laufen sie denn? Da machste nix - ever dat mäht auch nix. Waren da nicht die " rein zufälligen" Tornadoeinsätze in Heiligendamm?
"Damit kann die Bundeswehr im Inland nun aber nicht tun und lassen, was sie will." ( Wär ja noch schöner und angesichts der deutschen Verfassungsvergangenheit des 20.Jahrhunderts wohl auch schwer vorstellbar - odr? ) Wie? Ach nich? Nix von Belang!? Na dann is ja gut. Wollt mir schon Sorgen machen. Wehret den Anfängen - und so. Eben - die bewährt bewehrten Einrichtungen der Staatsmacht zeichnen sich ja gerade und geradezu besonders durch Rechts- und Verfassungsfestigkeit aus.
"Statt einer Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit ist künftig also nur noch eine einfache Mehrheit im Bundestag erforderlich. Doch auch die einfache Mehrheit muss man erst einmal haben." Ja genau. Da is was dran. Wo er recht hat,… Klar. Da sind ja diese ganzen, zutiefst liberalen Parteien, das Schwergewicht FDP und so - aber so was von voll auf dem Kiwif. Da hat dat Merkels Kettendackel 'Blindi' Friedrichs ja gar keine Chance. Hat der sich alles gleich abgeschminkt. Hört endlich nach Jahren auf zu rementern. Ist doch jetzt viel einfacher - genau, dann muß aber auch mal gut sein. Mehr Knöchelchen jiffet jetzt aber nich. Aus getz mal.
Also - nix passiert. Alles im Lack. Wahrlich überzeugend! - Herr Rath - heavy on wire.
28.10.2012 16:05 Uhr
von gettop:
wenn wir Proteste wie in Spanien und Griechenland im nächsten Sommer hier erleben, wird die Bundeswehr eingesetzt, das ist ausgemacht und die Sprachregelungen und Wortklaubereien hierzu sind auch schon geschrieben - so traurig es ist, hier halte ich jede Wette - und wenn sich dann eine Zeitung auf die Gesetzeslage beruft, kommt der Bundesawalt mit seinen schwarzen Häschern und schaltet sie gleich - in ihrer Not kennen die Reichen und Herrschenden kein Gesetz nur ihre eigene Notlage, die alles erlaubt und alles rechtfertigt
28.10.2012 15:34 Uhr
von Stimme der Demokratie:
Da jaulen alle wieder rum. Der Staat solle zwar alle beschützen, aber bitte ohne Vollmachten. Vielleicht sollte man alle deppen von dieser Diskussion ausschließen, die bereits bei Fahrkartenkontrolle den Faschismus auf der Siegerspur sehen.
Leserkommentare
29.10.2012 18:03 Uhr
von lowandorder:
@von Andreas Suttor
"Natürlich ist für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren ein entsprechendes Ausführungsgesetz wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich, wie das Beispiel der Auslandseinsätze der Bundeswehr zeigt."
Da muß ich Christian Rath in Schutz nehmen.
Das ist/war Verfassungskonsens: kein Einsatz des Militärs im Innern und
- reine Verteidigungsarmee.
Der große Senat des Bundesverfassungsgericht hat zu ersterem Neuland betreten.
Zu out-of-area-Einsätzen merkte ich 1967 in Munster auf dem Fähnrichslehrgang an, daß
Einsätze im Ausland vom Grundgesetz nicht gedeckt seien - die Herren Offiziere wollten
' den Amis' in Vietnam mal zeigen, was ne Harke ist.
So was schickes wie ' out-of-area' kannte man da noch nicht.
Wurde ' wegen politischer Unzuverlässigkeit' nicht befördert.
Die Rechtslage war aber so und ist heute via Parlamentsvorbehalt verändert.
Einsatz im Innern hingegen ist - was soll der Einsatz konkret beinhalten? - trotz der hier umstrittenen Entscheidung ein ganz anderer Stiefel und ' ein weites Feld.'
29.10.2012 11:31 Uhr
von Andreas Suttor:
Der Artikel zeugt von wenig Sachkenntnis - und zwar sowohl beim Autor als auch bei einigen handelnden politischen Personen.
Natürlich ist für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren ein entsprechendes Ausführungsgesetz wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich, wie das Beispiel der Auslandseinsätze der Bundeswehr zeigt. Vom "out-of-area"-Urteil BVerfG von 1994 bis zum Parlamentsbeteiligungsgesetz, das die Umsetzung des damaligen Richterspruches beinhaltet, vergingen 11 Jahre - dennoch wurde die Bundeswehr bereits im Ausland eingesetzt, und zwar mit einer parlamentarischen Prozedur im Sinne des Urteils. Das ist auch beim Einsatz im Inneren jederzeit möglich, denn die Vorgaben sind konkret genug.
Was Piratenbekämpfung anbelangt - siehe entführte Kreuzfahrtschiffe o.ä. - bedarf es überhaupt keiner weiteren rechtlichen Legitimation. Hier reicht eindeutig Artiikel 105 Seerechtsübereinkommen mit einem entsprechenden Beschluß des Bundestages - auf derselben Grundlage beteiligt sich die Bundeswehr an der Mission Atalanta.
Also: das nächste Mal etwas bessere Recherche...
28.10.2012 22:35 Uhr
von lowandorder:
Mit Verlaub - was für ein eiernder verschwurbelter Beitrag.
"Die Richter legten das Grundgesetz einfach anders aus bisher."
Na sowas. Einfaches Gesetz statt - bisher - Zweidrittelmehrheit!
Na und ? Ja wo laufen sie denn? Da machste nix - ever dat mäht auch nix.
Waren da nicht die " rein zufälligen" Tornadoeinsätze in Heiligendamm?
"Damit kann die Bundeswehr im Inland nun aber nicht tun und lassen, was sie will."
( Wär ja noch schöner und angesichts der deutschen Verfassungsvergangenheit des 20.Jahrhunderts wohl auch schwer vorstellbar - odr? )
Wie? Ach nich? Nix von Belang!? Na dann is ja gut. Wollt mir schon Sorgen machen.
Wehret den Anfängen - und so.
Eben - die bewährt bewehrten Einrichtungen der Staatsmacht zeichnen sich ja gerade und geradezu besonders durch Rechts- und Verfassungsfestigkeit aus.
"Statt einer Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit ist künftig also nur noch eine einfache Mehrheit im Bundestag erforderlich.
Doch auch die einfache Mehrheit muss man erst einmal haben."
Ja genau. Da is was dran. Wo er recht hat,…
Klar. Da sind ja diese ganzen, zutiefst liberalen Parteien, das Schwergewicht FDP und so - aber so was von voll auf dem Kiwif.
Da hat dat Merkels Kettendackel 'Blindi' Friedrichs ja gar keine Chance.
Hat der sich alles gleich abgeschminkt.
Hört endlich nach Jahren auf zu rementern.
Ist doch jetzt viel einfacher - genau, dann muß aber auch mal gut sein.
Mehr Knöchelchen jiffet jetzt aber nich. Aus getz mal.
Also - nix passiert. Alles im Lack.
Wahrlich überzeugend! - Herr Rath - heavy on wire.
28.10.2012 16:05 Uhr
von gettop:
wenn wir Proteste wie in Spanien und Griechenland im nächsten Sommer hier erleben, wird die Bundeswehr eingesetzt, das ist ausgemacht und die Sprachregelungen und Wortklaubereien hierzu sind auch schon geschrieben - so traurig es ist, hier halte ich jede Wette - und wenn sich dann eine Zeitung auf die Gesetzeslage beruft, kommt der Bundesawalt mit seinen schwarzen Häschern und schaltet sie gleich - in ihrer Not kennen die Reichen und Herrschenden kein Gesetz nur ihre eigene Notlage, die alles erlaubt und alles rechtfertigt
28.10.2012 15:34 Uhr
von Stimme der Demokratie:
Da jaulen alle wieder rum. Der Staat solle zwar alle beschützen, aber bitte ohne Vollmachten. Vielleicht sollte man alle deppen von dieser Diskussion ausschließen, die bereits bei Fahrkartenkontrolle den Faschismus auf der Siegerspur sehen.