Somalier will Klarheit: Asylbewerber klagt wegen Wartezeit

Ein somalischer Flüchtling will vor dem Osnabrücker Verwaltungsgericht erreichen, dass nach mehr als einem Jahr über seinen Asylantrag entschieden wird.

Warten ist Alltag vieler AsylbewerberInnen– gelegentlich begrenzt ein Gericht die Dauer Foto: Martin Schutt/dpa

Weil er schon seit mehr als einem Jahr auf die Entscheidung seines Asylantrages wartet, hat ein Schutzsuchender aus Somalia beim Verwaltungsgericht Osnabrück Klage eingereicht. Trotz mehrfacher Bitten habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) das Verfahren nicht ausreichend vorangetrieben, erklärte eine Sprecherin des Gerichts.

Kai Weber vom niedersächsische Flüchtlingsrat zeigte Verständnis für das Bundesamt. Es sei wegen der Flüchtlingswelle überfordert. Um für Entlastung zu sorgen, empfahl Weber dem Amt, sich auf die eigentlichen Asylverfahren zu konzentrieren und sich weitere, bürokratisch aufwändige Prüfungen im Rahmen des Dublin-Abkommens oder des Widerrufsverfahrens zu sparen.

Zur Frage, welche Wartezeit zumutbar ist, gibt es nach Angaben der Gerichtssprecherin noch keine Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts oder des Bundesverwaltungsgerichts. Allerdings hätten sich in erster Instanz bereits Verwaltungsgerichte in verschiedenen Städten mit ähnlichen Fällen befasst.

Nach Angaben des Flüchtlingsrats gehören Flüchtlinge aus Somalia zu den Gruppen, die lange einer Entscheidung harren müssen. „Die Leute warten oft 30 Monate und länger auf ein Verfahren“, sagt Weber. „Das ist unerträglich.“ Priorität aus Sicht des Bundesamtes hätten Flüchtlinge vom Balkan, aus Syrien oder dem Irak, „die mit einer schnellen Anerkennung rechnen können oder mit einer schnellen Ablehnung“, sagt Weber.

Dauer: 2014 haben nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 44 Prozent der Asylverfahren länger als sechs Monate gedauert, 30 Prozent länger als ein Jahr.

Anzahl: 2010 waren bei der Bundesbehörde 23.000 Verfahren anhängig, 2013 waren es 96.000, im vergangenen Jahr 169.000 und im ersten Halbjahr 2015 rund 238.000.

Entschieden hat das Amt 2010 rund 48.000, 2013 rund 81.000, im Jahr darauf 129.000 und im ersten Halbjahr 2015 rund 114.000 Verfahren.

Anerkannt als Flüchtlinge wurden 26 Prozent im Jahr 2014 und 35 Prozent 2015. Asylberechtigt waren davon nach Artikel 16 GG 2014 1, 8 Prozent, 2015 waren es 1,1 Prozent.

Somalier mussten laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken 2014 im Durchschnitt neun Monate auf einen Bescheid warten, SyrerInnen und Angehörige religiöser Minderheiten aus dem Irak sieben Monate; PakistanerInnen mit 16 Monaten am längsten. Der Durchschnitt lag bei sieben Monaten. SomalierInnen gehörten 2014 mit 57 Prozent zu den Flüchtlingen, die am häufigsten gegen ihren Bescheid klagten.

Einer Klage gegen das Bundesamt wegen Untätigkeit hat unter anderen das Verwaltungsgericht Regensburg im Mai stattgegeben. In dem Fall hatte eine afghanische Familie seit fast zwei Jahren auf eine Entscheidung über ihren Asylantrag gewartet.

Die „andauernde Arbeitsüberlastung des Bundesamtes“ könne kein Grund dafür sein, den Asylantrag nicht zu entscheiden, urteilte das Gericht. Die Kläger hätten laut Grundgesetz einen Anspruch, dass das Bundesamt sie anhöre und in angemessener Frist entscheide. Das Gericht verpflichte das Amt, das Verfahren binnen drei Monaten zu entscheiden.

Für seine Überforderung ist das Bundesamt aus Sicht des Flüchtlingsrates zum Teil selbst verantwortlich. „Die Flüchtlingsräte fordern, dass das sehr aufwändige Dublin-Verfahren auf Eis gelegt wird“, sagt Weber. Durch das Verfahren, mit dem Schutzsuchende an den Staat überstellt werden, über den sie in die EU eingereist sind, sei Deutschland per Saldo nur die Zuständigkeit für 2.500 Flüchtlinge losgeworden.

Ähnlich sinnlos sei die im August wieder eingeführte Möglichkeit, Aufenthaltsverbote zu erteilen, und das Widerrufsverfahren, bei dem Asylbescheide systematisch nach drei Jahren überprüft würden. In anderen Ländern seien die Asylverfahren nicht zuletzt deshalb kürzer, weil sie sich nicht so viele überflüssige Verfahren leisteten.

„Wir könnten mehr Fälle entscheiden, wenn sich das Bamf auf sein Kerngeschäft, die Asylverfahren, beschränken würde“, sagt Weber. Dass sich ein anderer Teil des Bundesamtes mit seinen gut 3.000 MitarbeiterInnen mit anderen Dingen, etwa der Integration, befasse, sei dabei unbenommen.

Mit dem Nachtragshaushalt 2015 hat das Amt 1.000 zusätzliche Stellen für den Asylbereich erhalten. Im September waren bereits über 600 BewerberInnen ausgewählt, bis Ende November sollten alle Stellen besetzt sein. Dann würden 450 Asyl-BearbeiterInnen mehr als 2014 an den Entscheidungen arbeiten. Daneben werde auch Personal zur Annahme der Asylanträge benötigt.

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