Sonderermittler in der Dieselaffäre: VW ruft Verfassungsgericht an

Der Konzern will laut Medienberichten die rechtliche Aufklärung der Affäre verhindern. Drei Aktionäre hatten den Einsatz eines Sonderermittlers durchgesetzt.

Ein großes Logo von Volkswagen leuchtet in der Dämmerung, davor ist eine rote Ampel zu sehen

Ist die Verschleppung der Dieselaffäre noch zu stoppen? Foto: dpa

MÜNCHEN AFP | Der Volkswagen-Konzern will Medienberichten zufolge eine rechtliche Aufklärung der Dieselaffäre verhindern und hat darum das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen. Ein VW-Sprecher habe auf Anfrage eingeräumt, dass der Konzern nach Karlsruhe gegangen sei, um einen Sonderprüfer zu verhindern, berichtete die Süddeutsche Zeitung vorab aus ihrer Freitagsausgabe.

Nach Informationen der Zeitung sowie von WDR und NDR will der Konzern verhindern, dass ein auf Antrag von Aktionären gerichtlich bestellter Sonderprüfer die Affäre untersucht. Über den Einsatz des Sonderermittlers hatte das Oberlandesgericht (OLG) Celle im November entschieden. Den Recherchen zufolge argumentiert VW, durch diese Entscheidung in seinen Grundrechten verletzt worden zu sein.

Den Berichten zufolge beantragte der Volkswagen-Konzern, dass der vom OLG Celle berufene Sonderprüfer keinesfalls tätig werden darf, solange die Beschwerde in Karlsruhe anhängig und noch nicht entschieden ist. Das Verfassungsgericht habe auf Anfrage von SZ, WDR und NDR mitgeteilt, dass ein Entscheidungstermin „derzeit nicht absehbar“ sei.

Das OLG spricht den Berichten zufolge in der schriftlichen Begründung seiner Entscheidung von einer „andauernden Intransparenz“ von Seiten des VW-Konzerns in der Abgasaffäre. VW habe ausreichend Zeit gehabt, die Öffentlichkeit oder zumindest die Aktionäre in Kenntnis zu setzen, wer was wann über die mutmaßlichen Manipulationen gewusst habe, berichtete die Süddeutsche Zeitung. Nichts von dem sei geschehen, selbst über den Inhalt des Auftrags an die Anwaltskanzlei Jones Day, die im VW-Auftrag die Vorgänge aufarbeiten soll, habe VW „in keiner Weise“ informiert, zitieren die Medien aus der Begründung des OLG Celle.

Die drei Aktionäre aus den USA, die vor dem OLG Celle erfolgreich geklagt hatten, werden dem Bericht zufolge von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) vertreten.

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