Specht der Woche 19.05.2017: Ach, die Liebe

Verliebt sich ein Klient in seine Betreuerin, wird das Betreuungsverhältnis beendet. Muss das so sein? Christian Specht ist unzufrieden.

Bild: (Zeichnung) Christian Specht

Links auf dem Bild ist der Klient, rechts die Betreuerin. Der Klient hat sich in die Betreuerin verliebt. Die Betreuerin hat kein Liebesgefühl für den Klienten. Das darf sie nicht. Wenn so etwas passiert, wird sie abgezogen. Darüber müssen wir diskutieren, finde ich.

Der Klient und die Betreuerin müssen das unter sich klären. Denn für den Klienten ist das doch auch blöd. Ich erlebe das gerade bei meiner Betreuerin.    Sie hat immer gesagt, dass sie damit umgehen kann, aber der Chef bestimmt das am Ende.

Es tut weh

Sie arbeitet jetzt nicht mehr für mich und privat darf ich auch keinen Kontakt mehr zu ihr haben. Ich darf nicht einmal mehr mit ihr darüber reden. Das tut mir weh und verletzt mich. Aber wahrscheinlich ist es besser so. Wenn ich sie weiter sehen würde, täte mir das auch weh.

Ich habe jetzt eine neue Betreuerin, die kenne ich auch schon, möchte aber lieber meine alte zurück haben.

Protokoll: Meike Laaff

Christian Specht, 47, ist politisch engagiert und unter anderem Mitglied im Behindertenbeirat in Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg sowie im Vorstand der Lebenshilfe. Er hat ein Büro in der taz und zeichnet. Wenn er es zulässt, zeigt die taz sein Bild.