Speicherwut bei Niedersachsens Polizei: Daten von HIV-Infizierten gespeichert

Mit dem Kürzel „ANST“ für Ansteckungsgefahr labelt die Polizei in Niedersachsen rund 5.000 Menschen. Angeblich dient das zum Schutz der Beamten.

Zwei Polizisten in voller Schutzmontur stehen Rücken an Rücken vor einem Polizeiauto

Haben absurde Angst vor Ansteckung Foto: dpa

OSNABRÜCK epd | Die Deutsche Aids-Hilfe hat die polizeiliche Erfassung von Menschen mit HIV und Hepatitis in Niedersachsen scharf kritisiert. „Menschen mit HIV oder Hepatitis werden durch den Warnhinweis ANST stigmatisiert“, sagte Vorstandsmitglied Winfried Holz in einem Gespräch der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die Abkürzung ANST steht für „Ansteckungsgefahr“. Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums hatte die Polizei im Januar 4.498 Personen gespeichert, die mit HIV oder Hepatitis B oder C infiziert sind.

Bei einer Personenabfrage etwa während einer Streifenfahrt werde zu diesen Menschen der Hinweis „Ansteckungsgefahr“ im Computer angezeigt. 1.355 dieser Hinweise sind laut Ministerium im vergangenen Jahr erstellt oder überarbeitet worden. Der Hinweis sei zum Schutz von Beamten und Dritten nahezu unverzichtbar, hieß es.

Dagegen sagte Aids-Hilfe-Vorstand Holz, der Hinweis erhöhe nicht den Schutz für Polizisten: „Hilfreich sind Informationen über das beste Vorgehen nach einem eventuellen Infektionsrisiko. ANST erzeugt hingegen nur Scheinsicherheit.“ Experten schätzen das Übertragungsrisiko bei denjenigen besonders hoch ein, die sich erst vor kurzem angesteckt haben, davon selbst aber nichts wissen und somit nicht im System erfasst werden.

Das Robert-Koch-Institut gibt aktuell keine Auskünfte zum Übertragungsrisiko bei HIV und Hepatitis. Grund ist offenbar die Beteiligung an einer Expertengruppe, die nach Informationen der Zeitung im Dezember vom nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt ins Leben gerufen wurde. Experten aus mehreren Bundesländern und der Bundespolizei tauschten sich in dieser Gruppe über den Warnhinweis aus. „Von hoher Bedeutung ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, sagte ein LKA-Sprecher.

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