Spekulation: Neues Spiel, vielleicht mal Glück

Wenn sie wollen, können Berlins landeseigene Unternehmen weiter riskanten Finanzgeschäften frönen – die BVG hatte sich verzockt.

Ob's noch für Bänke reicht? Die BVG hat viel Geld verloren. Wie viel, sagt sie aber nicht. Bild: DPA

Berlins landeseigene Unternehmen können weiterzocken: Immer noch fehlen wirksame Regeln, die riskante Finanzgeschäfte unterbinden. Wie die taz jetzt von der Senatsverwaltung für Finanzen erfuhr, wurden die Unternehmen mit Landesbeteiligung nur aufgefordert, eine unverbindliche Selbstverpflichtung zu beschließen. Dass deren Vorstände weiter spekulative Geschäfte abschließen, ist damit nicht ausgeschlossen – und für die Verluste muss am Ende der Steuerzahler haften.

Mit einem schiefgelaufenen Zockergeschäft hatte zuletzt die BVG Aufsehen erregt: Das Unternehmen beendete im März einen jahrelangen Rechtsstreit mit der New Yorker Investmentbank JPMorgan. Es ging um eine komplizierte Finanztransaktion der BVG im Jahr 2007, die mit ihrem eigentlichen Geschäft nichts zu tun hatte. Stattdessen wetteten die Verkehrsbetriebe darauf, ob 150 andere Unternehmen in den kommenden Jahren in Zahlungsschwierigkeiten geraten würden.

Hoffnung auf den Gewinn

Im besten Fall hätte die BVG einen Gewinn von 7,8 Millionen US-Dollar einstreichen können. Aber es trat der schlechteste Fall ein: ein Verlust von 204 Millionen Dollar. Das entspricht dem Schaden, den alle Schwarzfahrer der BVG in siebeneinhalb Jahren verursachen.

Die BVG prozessierte gegen JPMorgan, beide Seiten einigte sich vor vier Monaten auf einen außergerichtlichen Vergleich. Wie der aussieht? Kein Kommentar. Man habe „für das Vergleichsergebnis Vertraulichkeit vereinbart“, erläutert Kathrin Bierwirth, Sprecherin von Finanzsenator Ulrich Nußbaum. „Dies gilt entsprechend auch für die Frage eines entstandenen Schadens.“

Die Berliner sollen also nicht erfahren, wie viel Geld sie die Finanzeskapaden der BVG kosten. Aber sind sie wenigstens vor ähnlichen Fällen geschützt?

Laut Bierwirth wurden die Unternehmen mit Landesbeteiligung im Jahr 2010 „aufgefordert, eine von den Wohnungsbaugesellschaften geschaffene Richtlinie als Mindeststandard für die Betätigung an den Finanz- und Kapitalmärkten einzuführen“. Und in dieser Richtlinie wird nun formuliert: „Finanzierungen über forderungsbasierte Wertpapiere oder ähnliche Finanzierungsinstrumente, zum Beispiel eine entgeltliche Übernahme von Risiken aus Finanzbeziehungen Dritter, sind nicht zu vereinbaren.“

Klingt eindeutig, ist es aber nicht. Denn es gibt zwei Arten von Vorgaben: solche, bei denen ein Verstoß auch Konsequenzen nach sich zieht – und solche, wo das nicht der Fall ist.

Zu Vorgaben der ersten Art greift der Staat meist, wenn sie sich an normale Bürger richten. Wer ohne Ticket U-Bahn fährt, muss als Konsequenz 40 Euro zahlen und mit einem Strafverfahren rechnen. Bei der Vorgabe an die landeseigenen Unternehmen, nicht mit dem Geld der Steuerzahler zu spekulieren, bleibt ein Verstoß dagegen folgenlos.

Der Grünen-Abgeordnete Jochen Esser findet das falsch. „Man müsste prüfen, ob es dann möglich ist, dass das mindestens die fristlose Entlassung der Geschäftsführung bedeutet“, forderte er bereits Anfang des Jahres in der taz. Nachdem der Deal mit JPMorgan 2008 geplatzt war, konnte der damalige BVG-Vorstandsvorsitzende Andreas Sturmowski weiter im Amt bleiben, bis sein Vertrag zwei Jahre später regulär auslief. Er bezog weiterhin sein Grundgehalt von 290.000 Euro und erhielt einen jährlichen Erfolgsbonus von 87.000 Euro.

Und was hält die SPD von der Forderung nach Konsequenzen? Das ist leider nicht in Erfahrung zu bringen. „Dazu äußern wir uns nicht“, meint Fraktionssprecherin Claudia Stäuble. „Ich würde unsererseits auch für ein Statement formal absagen“, sagt Parteisprecherin Josephine Steffen.

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