Sperre im Blankeneser Baurspark: Zaun des Anstoßes

Ein Bauzaun um den Katharinenhof im Blankeneser Baurspark versperrt Fußgängern den Weg. Der neue Eigentümer will dort Luftfahrtforschung betreiben.

Versperrt Weg und Wiese: Bauzaun am Baurspark. Bild: Niels Holsten

Der Katharinenhof im Baurspark in Blankenese sorgt einmal mehr für Aufregung. Die SPD-Fraktion in der Bezirksversammlung Altona hält einen vom Besitzer aufgestellten Bauzaun um das weitläufige Grundstück für illegal. "Der Weg und die Wiese müssen zugänglich sein", sagt Wolfgang Kaeser, Sprecher der SPD-Fraktion im Ausschuss für Grün und Naturschutz und Vorstand des Heimat- und Bürgervereins Nienstedten. Der Zaun müsse sofort weg.

Der Katharinenhof besteht aus einem Herrenhaus von 1836 und der dazugehörigen Remise, dem ehemaligen Kutschenhaus. Die ist bei den Blankenesern auch als "Musenstall" bekannt, weil dort lange die öffentliche Bücherhalle untergebracht war. Bis Anfang 2005 nutzte die Stadt Hamburg den Komplex, das Herrenhaus zuletzt als Einwohnermeldeamt.

Die Stadt investierte wenig in die Gebäude, ließ sie verwahrlosen. Der Blankeneser Bürgerverein machte sich für ein Bürgerhaus stark, konnte die Finanzbehörde aber nicht überzeugen. 2009 ging der Katharinenhof an die Firma Bishop GmbH, einem in Blankenese ansässigen Unternehmen der Luftfahrtindustrie. Bishop möchte im Herrenhaus eine Denkschmiede für die Luftfahrtforschung errichten und in der Remise ein Restaurant für die forschende Elite. Sichtbar passiert ist seitdem nichts.

Nun also der Bauzaun, der den Zugang zwischen den Häusern hindurch in den Baurspark versperrt und die Wiese darum herum unzugänglich macht. Der SPD Bezirksfraktion missfallen auch die diversen, von der Firma Bishop aufgestellten Hinweisschilder. Dort wird zwar der Weg als öffentlich begehbar deklariert, die Wiese aber als "Privatbesitz". "Der engere Bereich rund um den Katharinenhof" müsse "als öffentlicher Grund im privaten Besitz deklariert werden", meint die SPD.

Unterstützung bekommt sie vom Denkmalschutzamt, das auf den Kaufvertrag zwischen Finanzbehörde und der Bishop GmbH verweist, wo festgehalten werde: " Die öffentliche Zugänglichkeit und Nutzungsmöglichkeiten der Parkanlage im Rahmen ihrer Zweckbestimmung ist jederzeit zu gewährleisten." In einem anliegenden Lageplan sei die genaue Lage der Fläche auszumachen. Für das Denkmalschutzamt besteht kein Zweifel, dass die gesamten Fläche für die Öffentlichkeit zugänglich sein muss.

Besitzer Peter W. Bishop versteht die Aufregung nicht: "Der Zaun wurde aus Sicherheitsgründen aufgestellt." Es werde an den Gebäuden gebaut. Man habe nur noch keine endgültige Baugenehmigung, was aber an den zuständigen Stellen liege, die immer wieder Änderungen wünschten.

Bei denkmalgeschützten Objekten wie diesem könnten immer unvorhersehbare Dinge passieren, sagt Jürgen Padberg vom beauftragten Architekturbüro PMP. So sei beim Ausheben eines Kellers in der Remise eine Küche aus dem 19. Jahrhundert zum Vorschein gekommen, worauf sich wieder das Denkmalschutzamt eingeschaltet habe. Man hoffe, dass im Januar erste Baugenehmigungen vorliegen. Irgendwann im Frühjahr könnten die Bauarbeiten dann endgültig beginnen.

Nach dem Ende der Bauarbeiten würden Weg und Wiese wieder für die Öffentlichkeit zugänglich sein, verspricht Eigentümer Bishop. Wann das sein werde, könne aber derzeit niemand sagen. Die ganze Aufregung ist für Bishop ein "Protest der kleinen Leute, die neidisch sind".

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