Über die Klage gegen die Umbenennung der Axel-Springer-Straße soll im April entschieden werden. Wird sie abgelehnt, kann die Dutschke-Straße eingeweiht werden.von P. UNFRIED

Vorfahrt für Dutschke! Bild: dpa
BERLIN taz Das Oberverwaltungsgericht Berlin wird im April entscheiden, ob die Rudi-Dutschke-Straße in Berlin-Kreuzberg rechtskräftig wird. Das teilte das Gericht auf Anfrage der taz mit. Der Antrag auf Zulassung einer Berufung durch eine von der Axel Springer AG angeführte Anwohnergemeinschaft ist die letzte Möglichkeit, die bereits beschlossene Umbenennung eines Teils der Kochstraße in Berlin-Kreuzberg zu verhindern. Im April will der zuständige Richter bekanntgeben, ob er den Antrag zuläßt oder ablehnt. Lehnt er ihn ab, ist die Dutschke-Straße rechtskräftig. Sie wird dann auf die Axel-Springer-Straße stoßen, in der auch die Axel Springer AG ihren Sitz hat.
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Dutschke ist eine der Symbolfiguren der gesellschaftlichen Protestbewegung von 1968. Am 11. April diesen Jahres jährt sich zum 40. Mal der Tag, an dem der von Springers Bild-Zeitung inspirierte Arbeiter Josef Bachmann den Studentenführer mit drei Kugeln niederstreckte. Dutschke starb 1979 an den Spätfolgen des Attentats.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Klage von Springer und Co. im Mai 2007 abgewiesen, weil die Namensänderung zum einen nicht willkürlich gewesen sei und zum anderen auch keine Grundrechte der Anlieger verletzt habe.
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