Staatsanwalt will Wulffs Immunität aufheben: Verdacht auf Vorteilsnahme

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Aufhebung der Immunität von Bundespräsident Christian Wulff beantragt. Der Bundestag muss nun entscheiden.

Jetzt hilft vielleicht nur noch Gottvertrauen. Christian Wullf in Baris Basilika. Bild: dpa

HANNOVER dapd | Am späten Donnerstagabend ging die Mitteilung der Behörde raus: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Aufhebung der Immunität von Bundespräsident Christian Wulff beantragt. Nach umfassender Prüfung neuer Unterlagen und der Auswertung von Medienberichten gebe es nun einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.

Jetzt muss der Bundestag entscheiden, ob gegen Wulff strafrechtlich ermittelt werden darf. Ermittelt wird in diesem Zusammenhang auch gegen den Filmfondsmanager David Groenewold, der mit Wulff unter anderem auf Sylt Urlaub machte. Das Land Niedersachsen hatte für dessen Firma eine Bürgschaft bereitgestellt, die aber nicht in Anspruch genommen wurde.

Der Präsident steht seit Wochen in der Kritik, vor allem wegen seiner Beziehungen zu reichen Unternehmern. Er sieht sich zahlreichen Vorwürfen ausgesetzt, Vergünstigungen angenommen zu haben. Angelastet wird ihm unter anderem die Inanspruchnahme eines günstigen Privatkredits für sein Haus, billiges Autoleasing und kostenlose Urlaube bei Unternehmern, mit denen er auch geschäftlich in seiner Zeit als Regierungschef in Niedersachsen (2003-2010) zu hatte.

Ein Bundespräsident genießt für die Dauer seiner Amtszeit Immunität. Während dieser Zeit ist er vor Strafverfolgung geschützt. Hebt der Bundestag die Immunität auf, kann eine Staatsanwaltschaft mit Ermittlungen beginnen.

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