Staatsanwaltschaft und Haasenburg: Unklare Ursachen für Knochenbrüche

Es gibt widersprüchliche Unterlagen dazu, wie sich drei Mädchen in einem Haasenburg-Jugendheim die Arme gebrochen haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Die Idylle täuscht: Das Kinder- und Jugendheim „Haus Babenberg“ der Haasenburg GmbH. Bild: dpa

HAMBURG taz | Die Missstände in den Jugendheimen der Haasenburg GmbH beschäftigen nun auch die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat dazu beim Landesjugendamt Brandenburg Unterlagen angefordert. Das berichtet Stephan Breiding, Sprecher des zuständigen Bildungsministeriums. Anlass ist der taz-Bericht vom 19. Juni, wonach es laut internen Protokollnotizen im Zeitraum 2009 bis 2010 bei drei Mädchen zu Knochenbrüchen kam.

Zunächst hatte das Ministerium dem taz-Bericht widersprochen. In den dem Landesjugendamt vorliegenden Meldungen sei es nur in einem Fall der drei Fälle zu einem Armbruch gekommen. Und hier sei die „tatsächliche Fraktur nicht durch die Einwirkung eines Mitarbeiters der Haasenburg entstanden“.

In einem zweiten Fall habe es keinen Bruch, sondern eine Schulterverletzung gegeben. Die Jugendliche habe die Erzieher zuvor „mit einem Stuhl angegriffen“. Nachdem die taz nachhakte, auf welche Weise sich das Mädchen selber den Arm gebrochen haben soll und was mit dem dritten Fall sei, erklärt das Ministerium, man werde sich nicht mehr äußern.

Die Staatsanwaltschaft sei inzwischen aktiv. Breiding räumt ein, es gebe „offenkundige Widersprüche zwischen den Auszügen der Unterlagen, die der taz vorliegen, und den Meldungen, die dem Landesjugendamt vorliegen“.

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