Staatsbürgerschaft in Deutschland: Zwei Herzen, ach, in meiner Brust

Das Bundeskabinett hat eine Doppelpass-Regelung bewilligt. Die Antragssteller müssen nachweisen, bis zum 21. Lebensjahr acht Jahre in Deutschland gelebt zu haben.

Die Willkommenskultur in Deutschland könnte noch etwas aufpoliert werden. Bild: dpa

BERLIN rtr | Die Bundesregierung hat grünes Licht für die Neuregelung des Staatsbürgerschaftsrechts gegeben. In Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder von Einwanderern sollen sich nicht mehr bis zum 23. Geburtstag zwischen der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern oder der deutschen entscheiden müssen.

Allerdings müssen sie nach dem am Dienstag vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf nachweisen, dass sie bei Vollendung des 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt oder sechs Jahre hier die Schule besucht haben. Als Nachweis soll auch ein deutscher Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland ausreichen.

Justizminister Heiko Maas sagte, der Kompromiss setze den Koalitionsvertrag vernünftig in die Praxis um. In vielen Fällen könne von den Behörden allein anhand von Meldedaten mit wenig Aufwand festgestellt werden, ob ein junger Mensch hier aufgewachsen sei. Nur eine kleine Minderheit werde zur Klärung von Zweifelsfällen angeschrieben.

Die SPD wollte die Optionspflicht, also die Pflicht zur Entscheidung für einen Pass, eigentlich ganz abschaffen. Die Union hingegen hatte ursprünglich nichts an der Doppelpass-Regelung ändern wollen.

Auch der von Mass und Innenminister Thomas de Maiziere erarbeitete Kompromiss stößt auf Kritik. Abgeordnete beider Fraktionen haben angekündigt, in den Beratungen des Parlaments auf Änderungen dringen zu wollen. Einzelne SPD-Politiker halten das vereinbarte Verfahren für zu bürokratisch. Unions-Politiker pochen dagegen auf Verschärfungen. Sie beklagen etwa, dass allein der Nachweis eines Schulbesuchs von sechs Jahren ohne Leistungserfolg für den Doppelpass ausreichen soll.

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