Schulfrei an islamischen Feiertagen, Religionsunterricht, Bestattungsrituale – Hamburg hat einen Vertrag mit Muslimen geschlossen. Und hofft auf Nachahmer.von M. Carini / D. Bax

Freitagsgebet in Hamburg. Bild: reuters
HAMBURG taz | „Etwas Selbstverständliches, das große Aufmerksamkeit erringt“, gelte es heute vorzustellen, befand Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) und ergänzte: Etwas, wo man sich einst fragen werde, warum es bislang in Deutschland nicht geschehen sei. Das „Etwas“ ist der erste Staatsvertrag eines Bundeslandes mit Muslimen, der, so Scholz, „ein Signal der Bereitschaft zu einem kooperativen Miteinander“ setze.
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Die elfseitige Vereinbarung, die das Zusammenleben zwischen den rund 120.000 Muslimen und den etwa 1,7 Millionen Nichtmuslimen in der Hansestadt regeln soll und noch vom Hamburger Senat und der Bürgerschaft abgesegnet werden muss, umfasst Fragen der Religionsausübung, des Schulunterrichts, der Bestattungsrituale und der Anerkennung des Grundgesetzes.
Der Rat der islamischen Gemeinschaften (Schura), die Türkisch-Islamische Union (Ditib), der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und die alevitische Gemeinde bekennen sich zu den „Wertegrundlagen der grundgesetzlichen Ordnung“, zur „Ächtung von Gewalt und Diskriminierung aufgrund von Herkunft, sexueller Orientierung, Glauben“ und „religiöser und politischer Anschauungen“ sowie „zur Gleichberechtigung der Geschlechter“.
Hamburg erklärt im Gegenzug das Opferfest, das Zuckerfest zum Ende des Ramadans und Aschura zu Feiertagen – sie werden damit dem Reformationstag, Fronleichnam und dem Buß- und Bettag gleichgestellt. Arbeitnehmer erhalten dadurch das Recht, an diesen drei Tagen Urlaub zu nehmen, Schüler dürfen dem Unterricht fernbleiben. Verbrieft wird den islamischen Religionsgemeinschaften zudem das Recht, in Zukunft an der Konzeption und Gestaltung des schulischen Religionsunterrichts stärker mitzuwirken.
Mehr als fünf Jahre wurde der Vertrag verhandelt. Kurz nachdem 2005 ähnliche Verträge mit der evangelischen und der katholischen Kirche und zwei Jahre später mit der jüdischen Gemeinde von Hamburg abgeschlossen wurden, hatte der damalige Bürgermeister Ole von Beust (CDU) eine entsprechende Initiative in Gang gesetzt und sie unter Schwarz-Grün verhandelt, bevor der SPD-Senat die Gespräche jetzt zum Abschluss brachte.
Entsprechend viel Applaus gab es am Dienstag über alle Partei- und Konfessionsgrenzen hinweg, auch die Vertreter der muslimischen und alevitischen Verbände waren voll des Lobes. Schura-Funktionär Daniel Abdin bewertete den bevorstehenden Vertragsabschluss als „wichtigen Schritt hin zur institutionellen Anerkennung des Islam in Deutschland“, und Aziz Aslandemir von der Alevitischen Gemeinde Deutschland sagte: „Wir hoffen, dass dieser Vertrag auch für andere Bundesländer als Initialzündung angesehen wird.“
Das Hamburger Modell lässt sich allerdings nicht ohne Weiteres auf andere Bundesländer übertragen, weil diese ganz andere Landesverfassungen besitzen.
„Eine kleine Revolution“ sei der Hamburger Staatsvertrag aber schon, meint der Düsseldorfer Islamwissenschaftler Michael Kiefer, der in Nordrhein-Westfalen an der Einführung eines konfessionellen islamischen Religionsunterrichts mitgewirkt hat. „In allen anderen Bundesländern sind alle Übereinkünfte mit Muslimen bisher weit unterhalb dieser Ebene angesiedelt“.
Auch in Nordrhein-Westfalen habe man sich durch eine Hilfskonstruktion darum herumgemogelt, Muslime als eigene Religionsgemeinschaft anzuerkennen. Das Hamburger Beispiel besitze daher starke Symbolkraft.
Aufgrund des demografischen Wandels, nicht nur in D, kommt man an diesen Zugeständnissen nicht vorbei. Dazu kommt, dass die ...
Naiv, wie der Mensch sein kann, hatte ich gehofft, dass mit den Forderungen der Muslime endlich sämtliche religiösen Forder ...
Es wäre mir entschieden sympathischer wenn gesetzlich festgelegt würde dass ...
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