Steuerabkommen mit der Schweiz: Einfach nicht „zustimmungsfähig"

Die SPD-geführten Länder lassen sich beim vom Bund ausgehandelten Steuerabkommen mit der Schweiz nicht auf einen Tauschhandel ein. Es habe „eklatante Mängel“.

Auch Nein-Sager: Mitglieder von Campact in Bern. Bild: dpa

BERLIN dapd/dpa/taz | Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans bleibt bei der Ablehnung des vom Bund ausgehandelten Steuerabkommens mit der Schweiz. „Ich habe kein Interesse an einem Tauschhandel“, sagte der SPD-Politiker in Berlin. Zuvor hatte es Berichte gegeben, wonach die Bundesregierung den Ländern für deren Zustimmung Zugeständnisse angeboten habe. Laut Walter-Borjans hat das Abkommen, das sich mit der Besteuerung von deutschem Schwarzgeld in der Schweiz befasst, „eklatante Mängel und ist daher nicht zustimmungsfähig“.

Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat sich hingegen noch nicht festgelegt, ob er das Abkommen im Bundesrat ablehnen will. Zwar entspreche der Vertrag noch immer nicht seinen Vorstellungen von Steuergerechtigkeit. „Doch am Ende muss ich ja eine realpolitische Entscheidung fällen.“

In der Schweiz biss er mit seiner Forderung nach Nachbesserungen am Steuerabkommen allerdings auf Granit. Die Schweizer Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf lehnte weitere Zugeständnisse ab. Kretschmann hatte verlangt, die Frist bis zum Inkrafttreten des Abkommens müsse verkürzt und der Mindeststeuersatz erhöht werden. Die sogenannte Abschleichregel besagt, dass deutsche Schwarzgeldanleger noch bis 1. Januar 2013 ihr Geld unbehelligt aus der Schweiz abziehen können. Mit dem Abkommen soll auf illegal in die Schweiz geschafftes Altvermögen einmalig anonym eine Pauschalsteuer zwischen 21 und 41 Prozent an den deutschen Fiskus überwiesen werden. Die Länder, in denen SPD oder Grüne regieren, drohen damit, den Vertrag im Bundesrat scheitern zu lassen.

Derweil wirft die steuerpolitische Sprecherin der Linkspartei Barbara Höll Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vor, in der Öffentlichkeit ein falsches Bild des Steuerabkommens zu vermitteln. Anders als behauptet, verbiete das Abkommen den Bundesländern keineswegs des Ankauf von CDs mit Daten von Steuersündern. Das geht aus der Antwort des Ministeriums auf eine parlamentarische Anfrage Hölls hervor. Das Abkommen sei völlig unzureichend. „Wir brauchen einen automatischen Abgleich der Informationen“, fordert Höll, „stattdessen sind die Steuersünder anonymisiert und für die deutschen Behörden so nicht erkennbar.“ Deswegen hätten die Behörden der Länder auch künftig ein Interesse an den Steuer-CDs.

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