Steuerreform in Frankreich: Hollande tut es einfach

Der französische Staatspräsident Hollande führt im Alleingang eine abgespeckte Version der Transaktionssteuer ein. Außerdem zahlen Reiche mehr Abgaben auf Einkünfte und Vermögen.

Keine Angst vor Alleingängen: François Hollande. Bild: dapd

PARIS taz | Die Finanztransaktionssteuer, über deren Einführung seit Jahren in Europa diskutiert wird, ist seit Mittwoch in Frankreich in Kraft. Das französische Modell ist vorerst allerdings nur eine abgespeckte Version der Steuer, die Paris und Berlin gemeinsam in der EU durchsetzen wollen.

Zudem hat der neue sozialistische Staatspräsident François Hollande mit der Verabschiedung des Haushalts durch Nationalversammlung und Senat die Weichen zu einer neuen Steuerpolitik gestellt. Um trotz Krise und Rezession das Defizit auf 4,5 Prozent zu senken, will der Staat im laufenden Jahr 7,2 Milliarden zusätzlich einnehmen.

Hollandes Motto: Mehr bezahlen sollen die Reichen! Sie werden in diesem Jahr mit einer Sondersteuer auf Vermögen ab 1,3 Millionen Euro verstärkt zur Kasse gebeten – der Fiskus erhofft sich davon 2,3 Milliarden Euro Mehreinnahmen. Im kommenden Jahr soll dann wieder wie früher eine Vermögenssteuer ab 790.000 Euro greifen.

Einen Teil der neuen Einnahmen soll aus der Finanztransaktionssteuer stammen. Beim Handel mit Aktien von französischen Unternehmen, die ihren Hauptsitz in Frankreich haben, wird ab sofort eine Abgabe in Höhe von 0,2 Prozent erhoben. Ausgenommen davon sind vorerst Aktien von Gesellschaften, deren Börsenwert unter der Schwelle von einer Milliarde Euro liegt.

Widerstand der US-Banken

Eigentlich wollte Frankreich auch beim Kauf von französischen Aktien mitverdienen, die an ausländischen Börsen gehandelt werden. Dies scheiterte aber am Widerstand von US-Banken, die keine Steuern für den Pariser Fiskus eintreiben wollen.

Laut Angaben der französischen Regierung sind in diesem Jahr die Wertpapiere von 109 französischen Unternehmen von der Steuer betroffen, darunter der Autobauer Renault oder die Luxusgütergruppe LVMH. Steuerfrei bleibt zunächst auch der Kauf von Staatsanleihen. Die neuen Abgaben sollen dem Fiskus pro Jahr einen Milliardenbetrag einbringen.

Geplant ist zudem eine Ausweitung der Belastung auf den sogenanten Hochfrequenzhandel. Geschäfte mit Kreditausfallversicherungen (CDS) sollen künftig mit 0,01 Prozent besteuert werden.

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