Stilllegung von französischem AKW: Frankreich zahlt 400 Millionen

Der Stromkonzern EDF und Frankreich einigen sich auf die Höhe der Entschädigung für die Schließung des AKW Fessenheim. Bis dahin dauert es aber noch über ein Jahr.

Eine neongelbe Warnweste mit einem Atomkraftzeichen von hinten

Ein französischer Atomkraftgegner: „Fessenheim – Es reicht!“ Foto: dpa

PARIS afp | Im Streit um Entschädigungszahlungen für die Schließung des umstrittenen Atomkraftwerks Fessenheim haben die französische Regierung und der Stromkonzern EDF eine Einigung erzielt. EDF solle in einem ersten Schritt 100 Millionen Euro erhalten und dann in mehreren Tranchen weitere Entschädigungszahlungen, sagte ein Sprecher des französischen Umwelt- und Energieministeriums am Mittwoch in Paris.

Die späteren Zahlungen hingen unter anderem von der Entwicklung der Strompreise ab. Aus informierten Kreisen verlautete, es sei bereits eine zweite Tranche in Höhe von 300 Millionen Euro vereinbart worden.

Die Einigung zwischen dem Staat und EDF ermöglicht es, die Stilllegung von Frankreichs ältesten Atomreaktoren einzuleiten. Atomkraftgegner, aber auch die Bundesregierung fordern schon seit längerem eine Abschaltung des nahe der Baden-Württembergischen Grenze gelegenen Pannen-Akws Fessenheim, dessen Reaktoren 1977 ans Netz gegangen waren.

Frankreichs Staatschef François Hollande hatte ursprünglich versprochen, das umstrittene Atomkraftwerk bis Ende 2016 stillzulegen. Inzwischen wird als Termin das Jahr 2018 angepeilt.

Zuletzt hatten sich die Regierung und EDF über die Höhe der Entschädigung gestritten. Der Regierung schwebte eine Entschädigung von insgesamt rund hundert Millionen Euro vor. Der Stromkonzern, der zu rund 85 Prozent dem französischen Staat gehört, hielt das für viel zu wenig.

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