Strafe für Pussy Riot Musikerinnen: Verbannung ins „Höllenlager“

Die zwei verurteilten Musikerinnen von Pussy Riot müssen ihre umstrittene Haft in unterschiedlichen Lagern antreten. Bürgerrechtler warnen vor unmenschlichen Bedingungen.

Unmenschliche Bedingungen: Morgenappell in einem Straflager für Frauen im zentralrussischen Sarapul. Bild: dapd

MOSKAU dpa | Die wegen ihres Protests gegen Kremlchef Wladimir Putin zu zwei Jahren Haft verurteilten Mitglieder der Moskauer Band Pussy Riot sind in weit entfernte Straflager verbannt worden. Die beiden jungen Mütter sollen Berichten zufolge ihre international kritisierte Haftstrafe hunderte Kilometer von ihren Familien entfernt absitzen.

Das Untersuchungsgefängnis in Moskau habe den Abtransport bestätigt, sagte Verteidiger Mark Fejgin der Agentur Interfax am Montag. Allerdings gebe es noch keine offizielle Bestätigung, wohin die Putin-Gegnerinnen kämen. Bürgerrechtler warnten vor unmenschlichen Haftbedingungen und brutalen Misshandlungen durch Mitgefangene.

Nadeschda Tolokonnikowa (22), die eine vierjährige Tochter hat, komme in ein „Höllenlager“ in der Teilrepublik Mordwinien, mehr als 420 Kilometer südöstlich von Moskau. Das berichtete über Twitter die skandalträchtige Künstlergruppe Woina, bei der Tolokonnikowas Ehemann Mitglied ist. Bandkollegin Maria Aljochina (24), Mutter eines fünfjährigen Sohnes, müsse die Strafe in der Stadt Perm am Ural etwa 1150 Kilometer östlich der Hauptstadt verbüßen, schrieb Woina.

Ein Moskauer Gericht hatte am 10. Oktober das Urteil gegen die Frauen wegen Rowdytums aus religiösem Hass bestätigt. Sie hatten am 21. Februar mit einem Punkgebet in der wichtigsten Moskauer Kirche gegen Putins Rückkehr in den Kreml protestiert.

Die Strafe für die dritte Angeklagte Jekaterina Samuzewitsch (30) war in zweiter Instanz zur Bewährung ausgesetzt worden. Samuzewitsch reichte unterdessen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Beschwerde gegen den Schuldspruch ein.

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