Die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs beraten die Zukunft des Den Haager Tribunals. Viele neue Fälle stehen an, aber die alten stauen sich.von François Misser

Zu wenig zu tun hat der Strafgerichtshof in Den Haag jedenfalls nicht. Bild: eurytos / photocase.com
BRÜSSEL taz | Zehn Jahre nach Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) geraten immer mehr Länder ins Visier der in Den Haag basierten internationalen Justiz, aber die Ressourcen des IStGH bleiben gleich. Über diese Quadratur des Kreises beraten vom 14. bis 22. November Delegierte der 121 Mitgliedstaaten des Rom-Statuts, das dem Gerichtshof zugrundeliegt.
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Im Jahr 2012 hatte der IStGH ein Budget von 108,8 Millionen Euro. Für 2013 verlangt er 118,4 Millionen, eine Erhöhung von 8,82 Prozent. Sechs der größten Beitragszahler, auch Deutschland, wollen dem IStGH ein „Nullwachstum“ aufzwingen.
Bislang arbeitet der IStGH an Fällen in sieben Ländern: Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Kenia, Libyen, Sudan Uganda und Zentralafrikanische Republik. Acht weitere stehen derzeit auf der Liste der Anklagebehörde, sagt ihr Sprecher Fadi el Abdallah: Afghanistan, Georgien, Guinea, Honduras, Kolumbien, Mali, Nigeria und Nordkorea. Derzeit werden in diesen acht Ländern Voruntersuchungen geführt, an deren Ende entschieden wird, ob Ermittlungsverfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen eröffnet werden.
In manchen Ländern ist das schon relativ konkret, so in Mali. Den Islamisten im Norden des Landes wird die summarische Hinrichtung von Regierungstruppen vorgeworfen, außerdem Vergewaltigungen, Massaker, Rekrutierung von Kindersoldaten, Folter, Plünderung, Verschwindenlassen und Zerstörung. Letzteres bezieht sich unter anderem auf zerstörte religiöse Stätten in Timbuktu.
Konkrete Voruntersuchungen laufen auch in Nigeria, wo die islamistische Untergrundsekte Boko Haram nach eigenen Angaben seit Mitte 2009 über 1.000 Menschen getötet hat. Anders als im Falle Mali hat in Nigeria nicht die dortige Regierung den Gerichtshof angerufen, sondern umgekehrt. Die neue IStGH-Chefanklägerin Fatou Bensouda aus Gambia hatte im Juli kurz nach ihrem Amtsantritt Nigeria besucht und Präsident Goodluck Jonathan gebeten, Untersuchungen einzuleiten. Die Angriffe von Boko Haram, sagte sie, „können Terrorangriffe genannt werden, aber auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Der Gerichtshof werde aber nicht tätig, wenn Nigerias Justiz selbst aktiv werde.
So geht es in Nigeria jetzt zunächst um eine Prüfung der Kapazitäten der örtlichen Justiz. Ähnlich liegt der Fall Guinea und die Aufarbeitung eines Massakers an über 150 unbewaffneten Demonstranten in der Hauptstadt Conakry durch das Militär am 28. September 2009, als Guinea noch von einer Militärjunta regiert wurde. Inzwischen hat Guinea eine demokratische Zivilregierung. Aber wenn diese nicht die Befehlsgeber des Massakers vor Gericht stellt, so warnte Fatou Bensouda bei einem Besuch im April, werde der IStGH es tun.
Was die fünf außerafrikanischen Länder angeht, gibt es bisher nur Absichtserklärungen. In Kolumbien will sich der IStGH ein Bild machen, ob die Regierung Willen zeigt, mutmaßlich für Verbrechen verantwortliche Paramilitärs, Rebellen und Politiker anzuklagen. In Honduras geht es um Foltervorwürfe im Umfeld des Putsches von 2009. Im Fall Georgien haben sowohl die georgische als auch die russische Regierung Unmengen an Informationen an die Den Haager Anklagebehörde geschickt, obwohl Russland gar nicht Mitgliedstaat des IStGH ist.
In Afghanistan gibt es Anfragen der Anklagebehörde an die Regierung, die bisher unbeantwortet blieben. Bei Nordkorea geht es um die Bombardierung der südkoreanischen Insel Yeopyeong durch Nordkoreas Armee 2010 und die Versenkung eines südkoreanischen Kriegsschiffs.
Aber in all diesen Fällen ist unwahrscheinlich, dass schnell etwas passiert, und das immer wieder kritisierte Bild des IStGH als ein Afrika-Sondertribunal wird zunächst erhalten bleiben, zumal in den laufenden Fällen wichtige Entscheidungen anstehen. Demnächst dürfte das Vorverfahren gegen den ehemaligen ivorischen Präsidenten Laurent Gbagbo beginnen. Im April 2013 beginnen Prozesse gegen vier kenianische Politiker. Im Juli 2013 wird das Urteil gegen Kongos ehemaligen Vizepräsidenten Jean-Pierre Bemba erwartet.
Bisher hat das Gericht nur ein einziges Urteil gefällt, gegen den kongolesischen Milizenführer Thomas Lubanga, der am 10. Juli 14 Jahre Haft wegen Rekrutierung von Kindersoldaten erhielt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn Lubanga will Berufung einlegen. Zugleich steht die Vollstreckung wichtiger Haftbefehle des IStGH noch aus: der flüchtige ugandische Rebellenführer Joseph Kony, der im Kongo basierte ruandische Milizenführer Sylvestre Mudacumura, der ehemalige kongolesische General und Rebellenchef Bosco Ntaganda sowie Sudans Präsident Omar Hassan al-Bashir und die Libyer Seif al-Islam Gaddafi und Abdullah al-Senussi.
Hier muss das Gericht – das in Libyen ebenso wie im Sudan auf UN-Sicherheitsratsbeschluss tätig geworden ist – entscheiden, ob es diese Verfahren der libyschen Justiz überlässt.
All diese Dinge erfordern erhöhten Einsatz, auch ohne die Eröffnung neuer Verfahren. Und ein Streitpunkt steht jetzt zudem an: der Beitrittsantrag der Palästinensischen Autonomiebehörde. Sollte er positiv beschieden werden, könnten sich die Ankläger in Den Haag bald mit Wünschen nach Ermittlungen gegen israelische Siedler, die palästinensische Hamas oder sogar Israels Armee konfrontiert sehen.
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