Streit in Bremens Berufsbildungswerk: Gelebte Hierarchie

In Bremens größtem Ausbildungsbetrieb beklagen MitarbeiterInnen und Betriebsrat die „Gutsherrenart“ des Chefs. Der jedoch ist sich keiner Schuld bewusst.

Das Bremer Berufsbildungswerk

Bremens größter Ausbildungsbetrieb: das Berufsbildungswerk Foto: Wikimedia Commons

BREMEN taz | Es war der Tropfen, der das Fass zum überlaufen brachte, als der Chef des Berufsbildungswerks einem Mitarbeiter drohte. Der hatte gesehen, wie Geschäftsführer Torben Möller im Auto saß – mit einem Handy am Ohr. Per Handzeichen wies er seinen Chef darauf hin. Der stieg prompt aus und fragte, was das solle. Als der Mitarbeiter Möller erklärte, es sei doch verboten, am Steuer zu telefonieren, platzte dem Chef der Kragen: Er drohte mit einem Personalgespräch. Schon per sofort verbot er dem Mitarbeiter, die hauseigene Autowäsche in Anspruch zu nehmen.

Der Mitarbeiter arbeitet seit 37 Jahren im Berufsbildungswerk Bremen (BBW), einer Ausbildungsstätte für Jugendliche mit Behinderung. Träger der Einrichtung ist der Sozialverband Deutschland, finanziert wird das BBW von der Arbeitsagentur und der Rentenversicherung. Das Ziel ist, Menschen mit Einschränkungen auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Beim betroffenen Mitarbeiter hat das geklappt: Er ist selbst behindert, hat im BBW seine Ausbildung gemacht und arbeitet bis heute dort. Er ist beliebt bei KollegInnen und SchülerInnen, gerade wegen seiner immer hilfsbereiten, couragierten und geradlinigen Art.

Als die KollegInnen und der Betriebsrat von dem Zwischenfall erfahren, sind sie empört. Der Betriebsrat verschickt ein Rundschreiben an die Belegschaft, das der taz vorliegt. Und gleich mehrere ehemalige und aktuelle MitarbeiterInnen entschließen sich, mit dieser Geschichte und weiteren Missständen an die Öffentlichkeit zu gehen. Unabhängig voneinander wenden sie sich an die taz. Aus Angst vor ihrem Chef wollen sie lieber anonym bleiben. Möller sei nämlich klagefreudig und habe ein „Klima der Angst“ geschaffen.

„Klima der Angst“

Die Vorwürfe, die sie der taz schildern, reichen von heimlichen Sonderzahlungen über Vetternwirtschaft bis hin zur Einschüchterung von MitarbeiterInnen. Der Rundbrief des Betriebsrats stützt sie: Der Chef regiere nach „Gutsherrenart“, heißt es dort, sein Vorgehen sei eine „Zumutung gegenüber der Belegschaft“. Die Geschäftspolitik sei intransparent, zudem würden Mitarbeiter ungleich behandelt. Auch ein der taz vorliegender offener Brief vom Lehrerkollegium der betriebseigenen Berufsschule kritisiert Torben Möllers repressives Verhalten.

Mitarbeiter berichten der taz, dass der Betriebsrat wegen des Verdachts auf Unregelmäßigkeiten die Gehaltslisten kontrolliert habe. Der Betriebsrat habe nach der Kontrolle bei einigen Zahlungen nachgehakt, wofür diese gewesen seien. Der Geschäftsführer habe sie daraufhin zurückgenommen – die Zahlungen sei ein „Versehen“ gewesen.

Zudem genieße Geschäftsführer Möller regelmäßig Vorteile, indem er die verschiedenen Ausbildungswerkstätten für private Zwecke nutze. Es kursieren im Betrieb sogar Gerüchte, dass Azubis des Berufsbildungswerks sein Segelboot aufgepolstert hätten. Im Berufsbildungswerk gibt es einen Gastrobetrieb sowie Holz- und Metallwerkstätten, die der Geschäftsführer immer wieder für private Zwecke genutzt haben soll.

Torben Möller, Geschäftsführer Berufsbildungswerk

„Der eine ist Ökonom, der andere Sozialpädagoge – die Ansichten sind diametral“

In seinem Rundbrief beklagt der Betriebsrat, er werde inzwischen von Vorstellungsgesprächen ausgeschlossen. Das sei bei einem Tendenzbetrieb wie dem BBW nur zulässig, wenn der Betriebsrat unterrichtet werde. Davon könne allerdings keine Rede sein: „Im BBW geht es aktuell bei einigen Einstellungen zu wie bei Hofe“, heißt es in dem Rundbrief. Kriterien für die Bewerberauswahl und deren Anzahl blieben vollkommen im Dunkeln: „Es darf nicht reichen, wenn der Arbeitgeber Frau/Herrn XY einstellen möchte, weil seine beste Qualifikation ein privater Bezug zu einer Leitungsperson ist.“

Auf taz-Nachfrage bestätigte ein Mitglied des Betriebsrates Inhalt und Echtheit des Rundschreibens. Kurzfristig wolle sich jedoch niemand aus dem neunköpfigen Betriebsrat äußern, die Vorsitzende sei gerade im Urlaub. Klar ist aber: Der Betriebsrat klagt nun auf seine Mitbestimmungs- und Informationsrechte und auch wegen verschiedener anderer Missstände.

Geschäfstführer sieht „Schreihalstum“

Für den Geschäftsführer selbst sind die Vorwürfe des Betriebsrates „Schreihalstum“. Möller sagte der taz: „Es ist albern, persönlichen Proporz zu unterstellen.“ Natürlich komme es infolge von persönlichen Beziehungen auch mal zu einer Bewerbung im BBW: „Man ist auf einer Kohlfahrt und wird gefragt, ‚Was machst du denn so?‘ und dann wirbt man natürlich für sein Unternehmen“ – das sei doch vollkommen normal. Zur Klage des Betriebsrats gegen den Ausschluss aus Bewerbungsgesprächen sagt Möller, dass er zunächst den Ausgang des Rechtsstreits abwarten wolle.

Von Sonderzahlungen hingegen will Möller nichts wissen. Man habe lediglich fünf Mitarbeiter versehentlich falsch eingruppiert: „Das kann schon mal passieren bei 500 Leuten“, so Möller. Man zahle regulär nach Tarif für den öffentlichen Dienst. Die Betroffenen müssten nun Lohnsteigerungsrunden aussetzen. Und die verschiedenen Gewerke des BBW dürften alle MitarbeiterInnen nutzen: „Alle Mitarbeiter dürfen etwa bei den Tischlern eine alte Schranktür reparieren lassen, wenn es in ein Ausbildungsprojekt passt.“ Es sei ungerecht, wenn ihm das nicht ermöglicht würde – und selbstverständlich müsse jeder dafür zahlen. Ein Segelboot habe Möller im Übrigen nicht. „Ich habe nur eine Jolle und da gibt es gar keine Polsterung.“

Angesprochen auf anonym kolportierte Einschüchterungen gegenüber Mitarbeitern sagt Möller: „Der eine ist Ökonom, der andere Sozialpädagoge – die Ansichten sind diametral.“ Die entscheidende Frage sei jedoch, welcher Stil zum Ziel führe. „Hierarchie leben ist auch mal wichtig“, sagt Möller.

So ordnet der Chef auch die Auseinandersetzung um das Handy am Steuer ein: „Mein Fahrzeug stand“, sagt er, „deswegen habe ich nicht falsch gehandelt.“ Er respektiere die Meinung des Mitarbeiters natürlich, aber „der muss mich auch respektieren als der, der ich bin: sein Vorgesetzter.“

Nun will er den Mitarbeiter noch mal zu einem Gespräch auffordern. Möller sagt: „Wenn er seinen Fehler auch einsieht, lasse ich sämtliche Sanktionen fallen.“

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