Streit in der Endlagerkommission: Gegen die Vereinbarungen

Die Endlagerkommission diskutiert, ob die AKW-Betreiber weiter mitwirken dürfen. In ihren Augen belasten deren Klagen die Arbeit des Gremiums.

Trügerische Idylle: Die Kommission streitet, wer an der Endlagersuche für Atommüll beteiligt sein darf. Bild: dpa

GÖTTINGEN taz | Ein gutes Dreivierteljahr nach ihrem Start steht die vom Bundestag eingesetzte Endlagerkommission vor ihrer bislang größten Belastungsprobe. Der Vorsitzende der Deutschen Umweltstiftung Jörg Sommer, der für die Ökologiebewegung in dem Gremium sitzt, verlangt von den beiden Vertretern der Atomwirtschaft, dass sie ihr Mandat niederlegen oder ruhen lassen.

Grund seien die Milliardenklagen gegen den Atomausstieg und das Endlagersuchgesetz, mit denen die AKW-Betreiber derzeit Bund und Länder überziehen. In ihrer 10. Sitzung am Montag will sich die Kommission mit Sommers Antrag befassen.

Die vier Energieversorger RWE, Eon, Vattenfall und EnBW haben rund zwei Dutzend Klagen vor deutschen und internationalen Gerichten mit einem Gesamtstreitwert von mehreren Milliarden Euro eingereicht. Neben Schadenersatz für ihre infolge der Fukushima-Katastrophe vorzeitig abgeschalteten Meiler wollen sie unter anderem mit Verfassungsbeschwerden erreichen, dass Castorbehälter auch künftig nach Gorleben rollen – im Endlagersuchgesetz war das aber auf Druck Niedersachsens ausgeschlossen worden.

Diese Klagen seien „politisch belastend für die Arbeit der Kommission“ und gefährdeten „das gesamte auf Konsensfindung ausgerichtete Verfahren“, schreibt Sommer in seinem der taz vorliegenden Antrag. Die Kommission solle die Konzerne daher auffordern, die eingereichten Klagen zurückzuziehen und keine weiteren einzureichen.

Eine Mehrheit ist unwahrscheinlich

Bernhard Fischer (Eon) und Gerd Jäger (RWE) sollen laut Antrag so lange nicht in der Kommission mitwirken dürfen, bis die Klagen vom Tisch sind. Wenn die Genannten dem nicht nachkommen, solle der Bundestag eine Neubesetzung der beiden für Wirtschaftsvertreter reservierten Sitze in dem Gremium vornehmen.

Es gilt zwar als unwahrscheinlich, dass der Antrag in der Kommission, die bis Ende dieses Jahres Grundlagen für die spätere Endlagersuche erarbeiten soll, eine Mehrheit bekommt. Um eine Stellungnahme wird sie aber kaum herumkommen. Denn längst nicht nur Atomkraftgegner kritisieren die juristische Kampagne der Konzerne. Umweltstiftungsvorsitzender Sommer ließ offen, ob er selbst Konsequenzen zieht und sich aus der Kommission verabschiedet, falls diese den Antrag nicht annimmt.

Dagegen sieht die Rechtsanwältin und Mediatorin Ulrike Donath in einer weiteren Mitarbeit in der Kommissionsarbeitsgruppe „Öffentlichkeitsbeteiligung“ keinen Sinn mehr. In einem Brief an die Kommissionsvorsitzenden Ursula Heinen-Esser (CDU) und Michael Müller (SPD) begründet sie ihren Rückzug mit den Klagen, aber auch mit dem engen Zeitrahmen für die Kommissionsarbeit und das Fehlen von politischen Voraussetzungen für die Teilnahme atomkritischer Verbände – Organisationen wie Greenpeace oder Ausgestrahlt haben eine Mitarbeit in der Kommission bekanntlich abgelehnt.

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