Streit mit Stiftung Warentest: Wann darf Sonnencreme verbrennen?

Eine Bio-Sonnenmilch bekommt von den Testern ein „Mangelhaft“. Der Hersteller wirft der Stiftung nun vor, ein falsches Verfahren verwendet zu haben.

Rückenansicht eines Mädchens im Bikini mit einer aus Sonnenmilch gemalten Sonne

Sollte eigentlich helfen, bei guter Laune zu bleiben: Sonnencreme im Einsatz Foto: dpa

BERLIN taz | | Nach dem verlorenen Rechtsstreit mit Ritter Sport im vergangenen Jahr droht der Stiftung Warentest jetzt erneut Ärger. Diesmal geht es um den soeben veröffentlichten Sonnenschutz-Test, bei dem 19 Produkte mit den Lichtschutzfaktoren 30 und 50 getestet wurden. Viele, darunter auch sehr günstige, Produkte haben dabei „gut“ abgeschnitten. Ausgerechnet ein biologisch wirksames Fabrikat wurde jedoch als „mangelhaft“ bewertet.

Die Beanstandung: Der Hersteller Eco Cosmetics gewährleiste keinen ausreichenden UVA-Schutz.

Ein Vorwurf, den das Unternehmen aus dem niedersächsischen Laatzen nicht akzeptiert. „Das Hauptproblem der Untersuchung“, sagt Dieter Sorge, Geschäftsführer von Eco Cosmetics, sei die spezifische Methodik, bei der die Sonnenmilch „extrem erhitzt“ werde.

„Unsere Produkte müssen dabei durchfallen, denn sie haben keine versteckten synthetischen Lichtschutzfilter, sondern bestehen ausschließlich aus natürlichen Inhaltsstoffen, die bei höheren Temperaturen schlicht verbrennen.“

Sorge bezeichnet es deshalb als „manipulativ“, dass seine Produkte unter diesen Bedingungen geprüft wurden. Nicht ohne Grund sei „der angewandte UVA-In Vitro-Test nur in Europa zugelassen“. Weltweit seien die damit erreichten Testergebnisse „nicht zulässig“. Eco Cosmetics hat deshalb einen sogenannten In-Vivo-Test in Auftrag gegeben, der direkt an 20 Menschen durchgeführt wird.

Wie zulässig sind die Testergebnisse?

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Geschäftsführer Dieter Sorge ist überzeugt: „Das gegen Ende des Jahres vorliegende Ergebnis wird die Stiftung Warentest mit Sicherheit unter Druck bringen.“ Das Unternehmen hat das Ergebnis der ersten drei Probanden bereits veröffentlicht. Der darin erzielte Wert übertreffe laut dem Eco Cosmetics-Chef die offizielle EU-Empfehlung.

Fakt ist jedoch: Beide Testmethoden sind von der Internationalen Organisation für Normierung (ISO) zugelassen. Entsprechend unaufgeregt zeigt man sich bei der Stiftung Warentest: „Wir verwenden für unsere Sonnenschutz-Tests ein international anerkanntes State of the Art Laborverfahren. Der Vorwurf, wir würden „manipulativ“ vorgehen, ist daher völlig unbegründet“, sagt Ursula Loggen, wissenschaftliche Leiterin für den Bereich Ernährung, Kosmetik und Gesundheit auf taz-Nachfrage.

Der Test mache zudem „keine Einschränkung hinsichtlich der Gültigkeit für bestimmte Darreichungsformen oder Zusammensetzungen“ und sei daher die „aktuelle Methode der Wahl.“ Darüber hinaus wundert sich Loggen, warum sich Eco Cosmetics weder vor noch nach dem Test an die Stiftung gewandt habe, schließlich sei man „grundsätzlich offen für einen direkten Dialog“. Stattdessen finde nur eine „rein medial geführte Debatte“ statt.

Einen ganz anderen Aspekt stellt dagegen Jürgen Steinert vom Verbrauchermagazin Ökotest in den Vordergrund. Er kritisiert das In-Vivo-Testverfahren, „weil dabei Versuchspersonen so lange bestrahlt werden, bis sie einen leichten Sonnenbrand haben.“

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