Streit über hohe Abwassergebühren: In Bremen sprudeln die Gewinne

Ein Professor klagt gegen vermeintlich zu hohe Bremer Abwassergebühren, aber die Stadt mag die Kalkulation der zuständigen Privatfirma nicht offenlegen.

Hand unter Wasserhahn

Waschen ihre Hände in Unschuld: Bremens Politiker Foto: Oliver Berg/dpa

BREMEN taz | Bis zum 21. Februar hat das Oberverwaltungsgericht die Frist für den Bremer Senat verlängert. Bis dahin muss die Stadtgemeinde offenlegen, auf Grundlage welcher Kostenkalkulation sie den Bürgern die Gebühren für das Abwasser auferlegt.

Die Gebühren werden der Privatfirma Hansewasser weitergereicht, denn die Wasserversorgung ist in Bremen in den Händen von Privatfirmen. Beim Abwasser sind Bremer Gerichte für die Überprüfung zuständig. Und die dem Oberverwaltungsgericht vorgelegten Unterlagen ermöglichten keine Überprüfung, hatte dessen Präsidentin im vergangenen Herbst moniert. Eigentlich wollte sie bis Ende Dezember Klarheit, die Stadt Bremen erbettelte eine Fristverlängerung.

Dabei sollten Transparenz und Angemessenheit der Gebühren im vornehmsten Interesse der rot-grünen Stadtregierung und insbesondere des grünen Umweltsenators liegen. Findet jedenfalls Ernst Mönnich, Professor an der Hochschule Bremen, der seit Jahren den Finger in die Wunde legt.

Die Gewinne der privaten Abwasserfirma auf Kosten der Gebührenzahler seien exorbitant, sagt Mönnich. Immerhin handelt es sich um ein staatlich verliehenes Monopol: Anders als beim Strom kann kein Bürger den Wasserversorger frei wählen.

Die private Wassergesellschaft macht exorbitante Gewinne – und die Stadt duldet das. Das Recht der Überprüfung ließ sie sich abhandeln

Bei einer Überprüfung im Jahr 2006 stellten Gutachter fest, dass die Gewinne damals schon zehn Millionen Euro zu hoch waren, „sittenwidrig“ in einem Monopolgeschäft, sagen Juristen dazu.

Aber statt in einen Streit mit Hansewasser zu gehen, einigte sich der Bremer Senat mit der Privatfirma auf Halbe-Halbe: Um eine Summe von fünf Millionen Euro wurden die Zahlungen an Hansewasser gesenkt, sittenwidrige fünf Millionen Gewinn blieben. Und Bremen verzichtete in dem Vergleich auf die Vertragsklausel, nach der die Angemessenheit der Gebühren alle vier Jahre überprüft werden kann.

Hansewasser bekommt angeblich 20 Prozent zu viel

Die Vergleichsverhandlungen waren geheim. Das Stadtparlament, das die Gebühren festlegt, bekam nur das Ergebnis mitgeteilt. Inzwischen sind die Gewinne wieder gestiegen – und „der Senat macht einfach nichts“, klagt Mönnich. Ermutigt durch die juristischen Hinweise des Gerichts in seinem Verfahren, hat Mönnich nun eine „Normenkontrollklage“ eingereicht.

Nach den Schätzungen seines Gutachters bekommt die Firma Hansewasser 20 Prozent mehr aus den Wassergebühren als ihr für einen „angemessenen Gewinn“ zustehen würde.

Nicht nur, dass Hansewasser jedes Jahr eine Umsatzrendite von 15 bis 20 Prozent macht und entsprechende Millionen an seine Gesellschafter überweisen kann. Die Firma bedient auch diverse Umweltprojekte mit großzügigen Spenden und schüttet jedes Jahr 600.000 Euro „Leistungsprämien“ an seine Mitarbeiter aus – zusätzlich zum Arbeitslohn nach den Tarifen des Öffentlichen Dienstes. Kein Wunder, das Hansewasser in Bremen einen guten Ruf hat.

Hausbesitzer wollen nicht klagen

Obwohl die Interessenvertretung der Hausbesitzer „Haus&Grund“ prinzipiell die Bremer Wasserpreise für „sehr hoch“ hält, beteiligt sie sich nicht an der Klage: „Wir wollen nicht in vorderster Front stehen“, erklärte Geschäftsführer Ingmar Vergau und versichert gleichzeitig: „Wir unterstützen Herrn Mönnich.“ Hausbesitzer geben die Gebühren über die Nebenkosten-Abrechnung an ihre Mieter weiter.

Größter Interessenvertreter der Mieter in Bremen wäre die „Gewoba“ mit 40.000 vermieteten Wohnungen. „Wenn die Gewoba für 40.000 Haushalte Widerspruch einlegen würde gegen den Gebührenentscheid, dann würde der grüne Umweltsenator sicher aufwachen“, sagt Mönnich.

Aber im Aufsichtsrat des kommunalen Wohnungsbauunternehmens sitzen diverse Senatsvertreter, auch der Umweltsenator ist vertreten. Zudem machen die Gewoba-Mieter ihren Wasservertrag selbst.

Und die Verbraucherzentrale? Die darf aus Gründen der Interessenkollision die Klage nicht unterstützen – Interessenvertretung gegen den Staat ist ihr untersagt.

Privatisierung brachte 360 Millionen Euro

Dass die Volksvertreter in diesem Fall wenig Neigung haben, das Volk zu vertreten, hat für Mönnich einen einfachen Grund: Die Privatisierung der Wasserversorgung wurde in Bremen vor allem unter dem Gesichtspunkt betrieben, einen hohen Verkaufspreis für die Staatskasse zu erwirtschaften. Und den lassen sich die Käufer natürlich vergolden. Umgerechnet 360 Millionen Euro war der Preis, zu dem die Abwasserversorgung 1998 in private Hände ging.

So, wie die Verträge sind, würde ein Rückkauf der Anlagen nach dem Ende der 30-jährigen Laufzeit rund 600 Millionen Euro kosten. Weshalb in Bremen weder die rot-grüne Koalition noch die blau-schwarze Opposition über so etwas ernsthaft nachdenkt.

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