Streit über neue Gentechnik-Definition: Züchter befürchten Hemmnisse

Ist das Arbeiten mit den neuen molekularen Gen-Scheren als gentechnisches Verfahren einzustufen? Gestritten wird darüber schon länger.

Mit einer braunen Flüssigkeit halbvoll gefüllte Erlenmeyerkolben.

Zitrusbäume aus dem Erlenmeyerkolben: Mit der Crispr-Genschere manipuliert Foto: imago/Zuma Press

BERLIN taz | Die aktuelle Revolution in der Molekularbiologie setzt auch politische Regulierer und Juristen unter Zugzwang. Wie ist das „Genome Editing“ zu bewerten, mit dem ein präziser Eingriff in die genetische Erbinformation möglich ist: Ist es eine Art Mutation, wie sie in der Natur ständig und ohne Zutun des Menschen vorkommt, oder handelt es sich um einen gentechnischen Eingriff, der nach dem Gentechnikrecht erhöhte Sicherheitsbedingungen verlangt?

Auch eine Diskussion, zu der die Nationale Wissenschaftsakademie Leopoldina, die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Deutsche Ethikrat nach Berlin eingeladen hatten, brachte in dieser Woche keine Klarheit. Fest steht nur: Die Richter des Europäischen Gerichtshofs werden die entscheidende, weil rechtsverbindliche Antwort geben. Nur wann und mit welcher Tendenz wusste keiner der Experten vorherzusagen.

Die neuen Techniken, wie die Crispr/Cas-Methode, die den präzisen Austausch sowohl einzelner DNA-Bausteine wie kompletter Gensequenzen erlauben, werden laut Akademiepräsident Jörg Hacker bereits jetzt in der Pflanzenzüchtung breit eingesetzt. Im Ergebnis ist nicht mehr erkennbar, ob der Eingriff künstlich erfolgte oder durch natürliche Mutation ausgelöst wurde. Gerade diese begriffliche Unterscheidung zwischen „natürlich“ und „nicht natürlich“ ist aber das entscheidende Kriterium für das deutsche Gentechnikrecht.

Die deutschen Pflanzenzüchter sehen das Genome Editing nicht als eine Technologie zur Herstellung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) an, wie die Vorsitzende des Bundesverbands, Stephanie Franck, darlegte. Die Eigenschaften von Pflanzen, wie etwa ihre Stressresistenz gegen längere Trockenphasen, könnten auf diese Weise verbessert werden. Dies reihe sich ein in andere Techniken bei der Pflanzenzüchtung wie der Einsatz von Chemie oder radioaktiver Bestrahlung, funktioniere nur eben schneller. Mit Blick auf die Welternährung seien schnelle Fortschritte in der Pflanzenzüchtung unverzichtbar. Franck: „Wir brauchen deshalb keine neue Gentechnik-Definition“.

Margret Engelhard vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) plädierte für eine stärkere Berücksichtigung der Folgewirkungen: welche Risiken von den gentechnisch veränderten Pflanzen ausgehen. „Unser Anliegen ist es, solche Organismen sehr genau zu prüfen, bevor wir eine Entscheidung über die Zulassung treffen.“

Im Ergebnis ist nicht mehrerkennbar, ob der Eingriff künstlich erfolgte

Nachdem gentechnik-kritische Umweltgruppen in Frankreich eine Klage gegen den Einsatz des Genome Editing in der Pflanzenzüchtung eingereicht haben, liegt der Fall, weitergereicht von der französischen Justiz, jetzt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Erwartet wird das Votum nicht vor 2018.

Harald Ebner, von der Bundestagsfraktion der Grünen, erwartet, dass bei dieser Entscheidung das „Vorsorgeprinzip der EU“ von Gewicht sein werde, was für eine Zuordnung zum Gentechnikrecht sprechen würde. „Fällt die Entscheidung anders aus, haben wir ein veritables Problem“, so Ebner.

Ohnedies erwartet Ebner, dass die Europa-Richter das Problem „wieder in die Politik zurückspielen“. Etwa indem von ihnen präzisere und einheitliche Regularien zur Kennzeichnung von gentechnischen veränderten Lebensmitteln erlassen werden.

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