Streit um Berlin-Domain: Der Kampf geht weiter

Die Entscheidung beim Streit um den Domainnamen „Berlin“ ist gefallen. Das Land Berlin verliert, hat aber trotz Niederlage gute Aussichten.

Wessen Finger greifen nach der Domain „Berlin“? Bild: photocase

BERLIN dapd | Im Streit um die Verwendung des Namens „Berlin“ als Internetdomain muss das Land Berlin zunächst eine Niederlage einstecken. Im Berufungsverfahren hat das Kammergericht Berlin am Freitag den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung zurückgewiesen und damit ein Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Der Namensstreit ist jedoch noch nicht beendet, denn die Berufungsverhandlung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.

Der amerikanische Betreiber des Touri-Portals „Berlin.com“ hat sich damit erfolgreich gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom Juli vergangenen Jahres gewehrt. In der mündlichen Verhandlung verneinte der Richter eine "Dringlichkeit" des Antrags. Er verwies darauf, dass das Land die „Rechtsverletzung immerhin zehn Jahre geduldet hat“.

In einem sogenannten Eilverfahren war der Firma Media Group zunächst untersagt worden, ihre Internetdomain „berlin.com“ für Informationen über die Bundeshauptstadt zu benutzen oder benutzen zu lassen. Das Land Berlin als Betreiber des „offiziellen Hauptstadtportals“ berlin.de hatte damals auf Unterlassung geklagt. Dem Land Berlin stehe „als Gebietskörperschaft ein eigenes Namensrecht an der Bezeichnung zu“, urteilte die Vorinstanz.

Berlin hat Domain geduldet

Durch die Verwendung der Domain „berlin.com“ würde das Namensrecht des Landes verletzt werden. Beim „durchschnittlichen Internetnutzer“ würde eine „Zuordnungsverwirrung“ entstehen, hieß es weiter. Die Media Group hatte dem widersprochen und argumentiert, dass Berlin seit vielen Jahren „Kenntnis von der gewerblichen Nutzung der Internetdomain“ habe.

Eine andere Zivilkammer des Landgerichts Berlin hatte im März dieses Jahres die Klage des Landes auf Unterlassung abgewiesen. Anders als im Eilverfahren entschied das Gericht damals, dass das Namensrecht des Landes durch die Internetdomain „berlin.com“ nicht verletzt werde, da der Städtename „Allgemeingut“ sei. Gegen dieses Urteil hat das Land Berlin Berufung eingelegt.

Positive Aussichten trotz Niederlage

„Es ist eine Schlacht gewonnen, aber der Krieg geht weiter“, sagte der Anwalt der Media Group nach der Verhandlung. Auch der Rechtsbeistand des Landes Berlin sieht den Prozessverlauf trotz vorläufiger Niederlage durchaus „positiv“. Denn das Gericht hatte im Verfahren signalisiert, es sei nicht auszuschließen, dass das „Risiko einer Namensrechtsverletzung und einer Zuordnungsverwirrung erheblich ist“.

Außerdem hat das Kammergericht beide Parteien noch einmal „ermuntert“, Vergleichsverhandlungen zu führen. Bislang waren Gespräche zwischen Berlin und der Media Group über den Kauf des Namens an der Höhe des Preises gescheitert. Dem Gericht zufolge wollte die amerikanische Betreiberfirma einen „siebenstelligen Betrag“ haben. Über die Berufung im Hauptsacheverfahren wird die gleiche Zivilkammer entscheiden müssen. Ein Termin zur Verhandlung steht noch nicht fest.

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