Streit um Gendiagnostik: FDP gegen Merkels Verbot

Die FDP-Fraktionschefin will die Diagnostik an Embryonen im Reagenzglas nicht grundsätzlich verbieten. Damit wendet sie sich gegen Merkels Vorstoß vom Wochenende.

Umstrittene Technik: Zell-Entnahme aus einem menschlichen Embryo. Bild: ap

PASSAU dpa | In der schwarz-gelben Koalition verschärft sich der Konflikt über den Embryonenschutz. Nachdem Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Wochenende ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) gefordert hatte, macht der Koalitionspartner FDP klar, dass er ein solch restriktives Vorgehen wohl nicht mittragen würde.

Der Bundesgerichtshof habe in seinem Urteil befunden, dass die PID nicht verboten sei, sagte die FDP-Bundestags-Fraktionschefin Birgit Homburger der Passauer Neuen Presse. "Und das ist auch gut so." Homburger fügte hinzu: "Wenn die Medizin heute in der Lage ist, im Vorfeld schwere Krankheiten zu erkennen und damit unnötiges Leid zu ersparen, dann sollten wir dieses Wissen nutzen."

FDP-Generalsekretär Christian Lindner sagte dem Handelsblatt: "Für die FDP kann ich ein striktes Verbot der PID ausschließen." Er bedauerte, "dass die Bundeskanzlerin als Naturwissenschaftlerin die Chancen dieser Methode nicht stärker würdigt".

Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersucht, so dass sie aussortiert werden können. Merkel hatte sich am Wochenende für ein PID-Verbot ausgesprochen. "Aus meiner Sicht sollten wir (...) die Präimplantationsdiagnostik verbieten", sagte die CDU-Vorsitzende beim Deutschlandtag der Jungen Union in Potsdam.

In der eigenen Partei gibt es entschiedene Gegner dieser Position: So sagte der frühere Generalsekretär und jetzige Chef der NRW-Landesgruppe der CDU im Bundestag, Wirtschafts-Staatssekretär Peter Hintze, am Sonntag im ZDF, ein solches Verbot "wäre ein Verstoß gegen die Moral, es wäre ein Verstoß gegen die Menschenwürde, es wäre ein Verstoß gegen die humanitäre Vernunft".

FDP-Generalsekretär Lindner sagte, in dieser ethischen Frage ende die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin. "Wenn durch die PID Kinderwünsche erfüllt und gleichzeitig schwerste Gen-Defekte vor der Einpflanzung in die Gebärmutter verhindert werden können, dann ist das ethisch sinnvoll." Die FDP-Expertin Ulrike Flach plädierte im ZDF dafür, "eine streng nach ethischen Kriterien definierte Rahmenbedingung" für die Präimplantationsdiagnostik zu schaffen.

Vorige Woche war deutlich geworden, dass die FDP angesichts des heftigen Widerstands in der Union notfalls eine Mehrheit mit Oppositions-Abgeordneten für eine Regelung der umstrittenen Gentests an Embryonen anstrebt. Eltern mit Erbkrankheiten soll der FDP zufolge die Möglichkeit zu solchen Tests offenstehen. Die CDU hat ihre Haltung - für ein Verbot der Gentests an Embryonen – im Grundsatzprogramm festgeschrieben.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juli ist die PID nach einer künstlichen Befruchtung aber nicht verboten. Das Embryonenschutzgesetz sieht dieses Verbot nicht vor – die PID war damals in Deutschland noch nicht verfügbar. Das Gesetz verbietet die Verwendung von Embryonen zu anderen Zwecken als zur Herbeiführung einer Schwangerschaft.

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