Streit um Kind von indischer Leihmutter: Deutscher Pass für deutsches Kind

Der Sohn eines Deutschen und einer indischen Leihmutter darf einen deutschen Pass haben, urteilte ein Gericht. Das hatten die Behörden bislang abgelehnt.

Ein deutscher Pass

Für den Pass ist das Kindeswohl entscheidender als die biologische Elternschaft Foto: dpa

MÜNSTER dpa | Der deutsche Pass bleibt einem Kind aus einer internationalen Regenbogenfamilie nicht weiter verwehrt. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden und damit ein Urteil aus der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Köln gekippt.

Der Kläger, ein sechsjähriger Junge, wurde 2010 von einer indischen Leihmutter geboren. Der Vater lebt mit seinem eingetragenen Lebenspartner und mittlerweile fünf weiteren Kindern in Israel. Da er deutscher Staatsbürger ist, fordert er für seinen Sohn ebenfalls einen deutschen Pass (Az.: 19 A 2/14).

Die deutschen Behörden hatten das mit Verweis auf die Rechtslage bislang abgelehnt. Demnach wäre der Ehemann der Leihmutter in Indien der rechtliche Vater. Diese Sicht hatte das Verwaltungsgericht Köln in der ersten Instanz bestätigt.

Für das OVG war aber entscheidend, dass ein Familiengericht in Israel im vergangenen Jahr den Vater des Klägers als Erzeuger anerkannt hatte. Was die Richter in Münster ebenfalls bei ihrer Entscheidung berücksichtigten: Das Kind lebt nachweislich in einem für ihn positiven Familien-Umfeld.

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