Streit um Rederechtsreform im Bundestag: Verfassungsklage gegen den Maulkorb

Künftig sollen im Bundestag nur Abgeordnete mit Zustimmung ihrer Fraktion sprechen dürfen. Nun drohen Politiker parteiübergreifend mit Verfassungsklagen.

Was spricht die Abgeordnete da? Und was sagt die Fraktion dazu? Bild: dpa

BERLIN dpa | Im Streit um das Rederecht im Bundestag drohen mehrere Abgeordnete mit einer Verfassungsklage. „Ich werde mir nicht das Recht nehmen lassen, das zu sagen, was mein Gewissen gebietet, und wenn hier eingegriffen wird, dann muss man als freigewählter Abgeordneter dagegen vorgehen“, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch am Montag im Deutschlandfunk. Notfalls bedeute das eine Verfassungsklage.

Auch der Grünen-Parlamentarier Hans-Christian Ströbele kann sich den Gang zum Bundesverfassungsgericht vorstellen. „Ich bin da guter Hoffnung, dass – wenn nicht die Fraktionsführungen von FDP, CDU, CSU und SPD jetzt zur Vernunft kommen – dass dann das Bundesverfassungsgericht hilft“, sagte Ströbele im ZDF-„Morgenmagazin“.

Union, SPD und FDP wollen das Rederecht im Bundestag neu regeln. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung sollen künftig nur die Parlamentarier im Plenum das Wort erhalten, die von den Fraktionen dazu bestimmt wurden. Andere Abgeordnete dürfte der Bundestagspräsident dann nur noch ausnahmsweise und maximal drei Minuten lang reden lassen – und auch dies nur nach Rücksprache mit den Fraktionen. Darüber solle am 26. April im Bundestagsplenum abgestimmt werden. Gegen die Pläne gibt es erhebliche Proteste – auch in Reihen von Koalition und SPD.

„Die Fraktionsgeschäftsführer betrachten das Parlament als Gegenstand ihrer eigenen Inszenierung, bei der sie selbst Intendant sein wollen“, sagte der als „Euro-Rebell“ bekanntgewordene Willsch. „"Ich habe mich gefragt, was als nächstes kommen soll. Ob als nächstes das Publizierungsverbot oder der Hausarrest kommt.“

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