Streit um assistierten Suizid in Pflegeheim: Tod auf Bestellung

Ein Sterbehilfeverein hat in einem Pflegeheim bei einem assistierten Suizid geholfen, ganz legal. Palliativmediziner befürchten einen Präzedenzfall.

Unbeschriftete Grabsteine auf einem Hof.

Unbeschriftete Grabsteine im Hof eines Steinmetzes in Bonn Foto: imago

BERLIN taz | Der 90-jährige Mann lebte jahrelang in einem Appartement in einer Pflegeeinrichtung, zuerst mit seiner Frau zusammen und nach ihrem Tod allein. Seine körperlichen Gebrechen verschlimmerten sich. Im Juni entschloss er sich, mithilfe des Vereins Sterbehilfe aus dem Leben zu scheiden. Die Heimleitung wurde informiert, prüfte den Fall und erklärte dann, dass sie den Suizid des Bewohners dulden werde. Der Mann starb Anfang Juni mithilfe eines Medikamentencocktails in seinem Appartement – und entfachte damit eine Debatte um Sterbehilfe für PflegeheimbewohnerInnen.

„Es war sein sehnlichster Wunsch, zu sterben“, sagt Jakob Jaros, Geschäftsführer des Vereins, der taz. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar ist der ärztlich assistierte Suizid in Deutschland nicht mehr verboten. In einigen Bundesländern untersagt auch das ärztliche Standesrecht die Beihilfe zum Suizid nicht. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe der Verein Sterbehilfe bisher in 24 Fällen in Deutschland Suizidhilfe geleistet, so Jaros.

Der Fall in Norddeutschland ist nach Mitteilung des Vereins aber der erste Fall, in dem ein Pflegebedürftiger, der in einem Heim lebte, mit ärztlicher Hilfe aus dem Leben schied. Im Falle des Heimbewohners brachte Roger Kusch, umstrittener Gründer des Vereins und Jurist, selbst die zuvor ärztlich verordneten Medikamente in die Pflegeeinrichtung. Da der alte Mann schon lange seine Wohnung aufgegeben hatte, blieb auch nur das Appartement im Heim für den Vollzug des Suizids, schildert Jaros.

Der Verein fordert in einer Erklärung nun alle Alten- und Pflegeheime und deren Betriebsgesellschaften auf, ihre Hausordnungen so zu ergänzen, „dass für Bewohnerinnen und Bewohner sowie für potentiell Suizidhelfende klar ist, dass das Grundrecht auf Suizid und auf Suizidhilfe gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jederzeit ausgeübt werden kann“. „Wir laden die Heime dazu ein, sich damit zu beschäftigen. Es wäre gut, wenn das Selbstbestimmungsrecht respektiert wird“, sagt Jaros.

Angst vor Schmerzen

Beim Verein Sterbehilfe zahlen die Suizidwilligen im Schnitt 9.000 Euro für die Vereinsmitgliedschaft und die Sterbebegleitung. Sie bekommen ein ärztliches Gespräch und ein Gutachten, der Arzt verschreibt eine Kombination aus Medikamenten, die in Deutschland rezeptpflichtig, aber legal sind. Ein Suizidhelfer, der kein Arzt sein muss, bringt den Medikamentencocktail vorbei, der Klient oder die Klientin muss das Präparat aber grundsätzlich selbst einnehmen.

Dass Infos über die Möglichkeit des assistierten Suizids in den Heimen kursieren und die Zahl der Selbsttötungen dadurch ansteigen könnte, beunruhigt die Palliativmediziner. „Der Fall in dem Altenheim macht in besorgniserregender Weise klar, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Sterbehilfevereinen genutzt werden kann, um ein Angebot nach ihrem Zuschnitt zu fordern“, sagt Benno Bolze, Geschäftsführer des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes (DHPV), der taz. In den Hausordnungen dieses Grundrecht auch noch zu betonen mit Hinweisen auf die Beihilfe, wird vom Verband strikt abgelehnt.

„Suizidhilfe darf auch unter Vermittlung anderer niemals zu einer gängigen Behandlungsmethode für Heimbewohner werden“, so Bolze. „Hinter dem Wunsch nach einem Suizid steht oft der Wunsch, so nicht weiterleben zu wollen. Da spielt die Angst vor dem Alleinsein, vor Schmerzen eine große Rolle“. Bolze fürchtet, dass sich ältere Menschen, die in Pflegeheimen leben und viel Versorgung und Begleitung brauchen, „unter Druck gesetzt“ fühlen könnten, wenn die Möglichkeiten des Sui­zids erleichtert werden.

Pflegebedürftige in Seniorenresidenzen oder Heimen gelten allerdings rein rechtlich dort als „Bewohner“ und es dürfte der Heimleitung nicht ohne Weiteres erlaubt sein, ihnen das Grundrecht auf einen assistierten Suizid zu verweigern. „Man kann einem Menschen eine Rechtsposition nicht deshalb verwehren, weil er sich in einem Heim aufhält“, sagt Dieter Grae­fe, Justitiar bei Dignitas. Auch der Verein Dignitas bietet für Schwerstkranke und -leidende den ärztlich assistierten Suizid an, hatte aber noch keinen Fall in einem Pflegeheim.

Heikel: Welche Medikamenten nutzen?

Matthias Steiner, Sprecher der Augustinum GmbH, die bundesweit 23 Seniorenresidenzen betreibt, sagte auf Anfrage der taz, in „schwierigen Krankheits- und Sterbefällen“ setze das Augustinum „auf ein intensives Angebot der Palliative Care, um Betroffene angemessen zu begleiten“. Gleichwohl sei das Selbstbestimmungsrecht der Bewohnerinnen und Bewohner für die Einrichtungen „von zentraler Bedeutung“. „Dazu gehört auch, dass die Bewohnerinnen und Bewohner selbst entscheiden, wen sie zu sich in die Wohnung einladen“, so Steiner.

Auch Tanja Kurz, Sprecherin der Korian-Gruppe, eines der größten Pflegeheimbetreiber, erklärte, Korian respektiere „das Recht auf Selbstbestimmung“ und den „letzten Willen“ der Bewohner, „im Rahmen der geltenden Gesetze“. Die Heime weisen dabei darauf hin, dass Leitung und Personal in einem Pflegeheim ja auch akzeptieren müssen, wenn BewohnerInnen etwa die Nahrungsaufnahme verweigern und dadurch versterben.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat eine Gesetzesinitiative angekündigt, um die Verfahren für den ärztlich assistierten Suizid zu reglementieren. Ein solches Reglement hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich zugelassen. Bisher bekannt gewordene außerparlamentarische Vorschläge für einen Gesetzentwurf, darunter einer unter Beteiligung des Palliativmediziners Gian Domenico Borasio, zielen darauf ab, vor dem ärztlich assistierten Suizid mindestens noch einen zweiten ärztlichen Gutachter heranziehen zu müssen und eine Frist von mindestens zehn Tagen zwischen der Beratung und dem Sui­zid einzuhalten. Auch solle es verboten sein, Werbung für die Sui­zidhilfe zu machen.

Heikel ist nach wie vor die Medikamentenfrage. Das sicherste Medikament, Natrium-Pentobarbital, ist zwar in der Schweiz für die Sterbehilfe zugelassen, in Deutschland aber nur zum Einschläfern von Tieren erlaubt. Obwohl es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gibt, das Präparat in Ausnahmefällen auch für den ärztlich assistierten Suizid zu gewähren, gestattet der Bundesgesundheitsminister dies bisher nicht. Dignitas und der Verein Sterbehilfe greifen daher auf andere, selbst zusammengestellte Medikamentenkombinationen zurück.

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