Streit ums Leistungsschutzrecht: Einigung gescheitert

Den deutschen Verlagen und Google steht wohl ein jahrelanger Gerichtsprozess bevor. Sie konnten sich im Schiedsverfahren nicht einigen.

Google ließ sich nicht auf die Vorschläge von VG Media ein Foto: ap

BERLIN rtr | Der Streit zwischen deutschen Verlagen und Google über die Veröffentlichung von Pressetexten im Internet landet voraussichtlich vor Gericht. Denn ein Schiedsverfahren dazu sei gescheitert, bestätigte das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) am Dienstag. Die in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage legten Widerspruch gegen einen Einigungsvorschlag der zuständigen Schiedsstelle beim DPMA ein.

Sie begründeten dies damit, dass sie dem US-Konzern Vergleichsverhandlungen angeboten haben. Auch Google kündigte Widerspruch an. Beobachter erwarten nun einen langjährigen Justizstreit. „Wir werden sicher vor Gericht gehen“, sagte ein Verlagsmanager.

Im Kern dreht sich der Streit um das seit August 2013 geltende Leistungsschutzrecht. Auf der einen Seite stehen Verlage wie Axel Springer, die für die Verwertung ihrer Pressetexte im Internet Geld sehen wollen. Suchmaschinen wie Marktführer Google wollen aber nicht zahlen. Sie argumentieren, dass die Pressehäuser bei ihren Werbeeinnahmen von Google profitieren. „Insgesamt leiten wir pro Monat 500 Millionen Klicks allein zu deutschen Verlagsseiten weiter“, sagte der Google-Chef von Zentraleuropa, Philipp Justus, am Montagabend in Berlin.

Er bekräftigte die Kritik seines Unternehmens. „Das Leistungsschutzrecht nützt niemandem, am wenigsten den Urhebern.“ Vielmehr gefährde das Gesetz die Funktionsweise des Internets und beschränke die Informationsfreiheit des Netzes. Der US-Konzern teilte mit, dass er ebenfalls den Einigungsvorschlag des DPMA ablehnen werde.

Auch EU-Minister ist skeptisch

„An Stelle von juristischen Auseinandersetzungen mit Verlagen möchten wir viel lieber mit ihnen zusammenarbeiten, um mehr Besucher auf ihre Webseiten und Apps zu leiten, ihre Marken online zu stärken und digitalen Journalismus zu fördern“, sagte ein Google-Sprecher.

Als Geburtsfehler gilt Kritikern, dass das Gesetz nicht genau definiert, was vom Leistungsschutz gedeckt ist und wann Geld fließen sollte. Auch EU-Digitalkommissar Günther Oettinger sieht dies skeptisch. „Es wird sich zeigen, dass das gut gemeinte deutsche Leistungsschutzgesetz nicht greift oder nur eingeschränkt greift“, sagte Oettinger am Montag. Wichtig sei ein gemeinsamer Rechtsrahmen für Europa. Gäbe es eine europäische Standardsetzung mit Sanktionen, „würde sie beachtet“ sagte der CDU-Politiker.

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