Studentenvertreter in Baden-Württemberg: Studis dürfen ein bisschen mitreden

Nach 30 Jahren bekommen Studierende in Baden-Württemberg wieder eigene Vertretungen. Doch diese haben nur ein enges Mandat und könnten teuer für kleine Unis werden.

Studenten in Tübingen – jetzt dürfen sie auch einen Asta haben. Bild: ap

STUTTGART taz | Baden-Württembergs Studierende sollen künftig wieder eine organisierte Stimme an den Hochschulen erhalten. Den entsprechenden Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft hat das grün-rote Kabinett am Dienstag verabschiedet. Um das Gesetz zu entwickeln, hatte die grün-rote Regierung erstmals neue Beteiligungsmöglichkeiten angeboten. Studierendenvertreter vermissen jedoch nach wie vor zentrale Anliegen im Entwurf.

1977 hatte Baden-Württemberg als einziges Bundesland neben Bayern die Verfasste Studierendenschaft abgeschafft. Nun sollen die Studierenden das politische Mandat erhalten, „um wirksam für die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange aller Studierenden eintreten zu können“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Allerdings dürfen sich die Vertretungen auch künftig nicht zu allgemeinpolitischen Themen äußern, die jenseits studentischer Belange liegen.

Kritik hatte es vor allem an der Vorgabe gegeben, dass jeder Allgemeine Studierendenausschuss (Asta) einen Finanzbeauftragten einstellen soll – und dieser von der Studierendenschaft bezahlt werden muss. Viele sehen darin eine finanzielle Gefahr für einen kleinen Asta. Bauer sagte, der Paragraf sei präzisiert worden. Es könne auch stundenweise jemand beauftragt werden. „Das stellt sicherlich keine Überforderung für einen kleinen Asta dar.“

Der Gesetzentwurf war während der Anhörungsphase auch ins Internet gestellt worden, wo ihn Studierende kommentieren konnten. Zusätzlich führte die Ministerin Gespräche mit Hochschulleitern und Studierendenvertretern. „Aus den Gesprächen und der Internetdiskussion sind zahlreiche Anregungen hervorgegangen, die sich nun im Gesetzentwurf wiederfinden“, sagte Bauer. Als Beispiel nannte sie die den Studierenden sehr wichtige Fristverlängerung für die Einrichtung der Verfassten Studierendenschaft.

Laura Maylein, Sprecherin der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg, sieht jedoch nach wie vor „viele Punkte, die geändert werden müssen“. Die Beteiligung sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung gewesen. „Aber man muss vom Zuhören auch zum Umsetzen kommen“, so Maylein. Den Finanzbeauftragten etwa hält sie sehr wohl für eine „schwere Belastung“ für kleine Hochschulen. Statt den Studierenden Vertrauen entgegenzubringen, habe die Regierung sämtliche „Kontrollinstanzen“ eingebaut.

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