Stuttgart 21: Klage pro Juchtenkäfer angekündigt

Das Verwaltungsgericht gibt grünes Licht für die Räumungen im Schlosspark. Die Baumfällungen können aber erst beginnen, wenn die Genehmigung da ist.

Noch steht der Baum, weil die Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes aussteht. Bild: dpa

STUTTGART taz | Noch steht die Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes aus: Bekommt die Deutsche Bahn die Erlaubnis, die Bäume im Schlossgarten abzuholzen oder nicht? Für den Umweltverband BUND ist bereits klar: Sollte die Baumfällung für das Großprojekt Stuttgart 21 erlaubt werden, will er gerichtlich dagegen vorgehen.

"Die schweren artenschutzrechtlichen Bedenken gegen die Fällung von Bäumen zum jetzigen Zeitpunkt sind nicht ausgeräumt", sagte die BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender am Mittwoch in Stuttgart. Das Eisenbahn-Bundesamt hatte am 5. Oktober 2010 verlangt, dass die Bahn nachweist, wie sie bedrohte Tierarten wie den Juchtenkäfer schützen will, bevor sie eine Genehmigung bekommt.

Nachdem das Unternehmen dann Ende 2011 entsprechende Unterlagen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht hatte, bekam der BUND am Freitag die Möglichkeit, dazu eine Stellungnahme abzugeben - innerhalb von drei Arbeitstagen. "Diese Eile ist offenbar dem Umstand geschuldet, dass der Bahn die Möglichkeit einer Durchführung der Baumfällarbeiten bis Ende Februar eröffnet werden soll", sagte Dahlbender. "Für dieses Ziel scheint das Eisenbahn-Bundesamt sogar bereit zu sein, sich über erhebliche rechtliche und fachliche Zweifel hinwegzusetzen." Ende Februar endet die vegetationsfreie Periode. Nur in dieser Zeit dürfen Bäume abgeholzt werden.

Sollte das Bundesamt die Genehmigung erteilen, würde der BUND seinen Eilantrag doppelt begründen: Zum einen seien die eingereichten Unterlagen völlig unzureichend. Ein Beispiel: Die Bestandserhebungen der überwinternden Fledermäuse endeten im November. Viele Tierarten gingen aber erst Anfang Dezember in den Winterschlaf.

Der zweite Grund liegt in einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom Dezember. Danach müsste ein komplettes Planänderungsverfahren durchgeführt werden, um die artenschutzrechtlichen Probleme zu bewältigen - unter Beteiligung der Naturschutzverbände, wie der Anwalt des BUND, Tobias Lieber, erklärte. Das gebe es jedoch nicht. Zu der Kritik vom BUND äußerte sich das Eisenbahn-Bundesamt auf taz-Anfrage bis zum Redaktionsschluss nicht.

Unterdessen lehnte das Verwaltungsgericht am Mittwoch Eilanträge von S-21-Gegnern gegen eine mögliche Schlossgarten-Räumung ab. Sie wollten sich gegen das Verbot der Stadt wehren, Teile des Schlossgartens zu betreten.

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