Stuttgart 21: Teil der Arbeiten gestoppt

Die Bahn darf eine Aufbereitungsanlage für Grundwasser nicht weiter installieren, urteilt ein Gericht. Dennoch will der Konzern den Südflügel des alten Bahnhofs abreißen.

Der geschützte Juchtenkäfer verhindert derzeit Bauarbeiten am Stuttgarter Bahnhof. Bild: dpa

STUTTGART taz/dapd | Die Deutsche Bahn muss erneut Bauarbeiten für das Verkehrsprojekt Stuttgart 21 ruhen lassen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat am Freitag einen vorläufigen Baustopp für das sogenannte Grundwassermanagement verhängt.

Die Bahn erklärte, sie werde dem umgehend nachkommen. Die vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassene Umplanung der Grundwasseranlage sei rechtswidrig, teilte das Gericht mit. Das Amt hätte die Frage prüfen müssen, welche Folgen die Bauarbeiten insbesondere für Bäume haben, die von dem unter Schutz stehenden Juchtenkäfer besiedelt sind.

Umstritten ist, ob von dem Urteil auch der Abriss des Südflügels und die Verpflanzung weiterer Bäume im Schlossgarten betroffen sind. Die geänderten Pläne für die Grundwasseranlage waren genehmigt worden, ohne dass Umweltverbände angehört wurden - obwohl es laut Urteil auch um Naturschutzbelange ging.

Erläuterungen zum Artenschutz

Die Bahn hatte im vergangenen Jahr beantragt, statt der ursprünglich geplanten vier eine zentrale Anlage zur Aufbereitung des Wassers zu bauen, das für Stuttgart 21 abgepumpt werden muss. "Es wurde jetzt bestätigt, dass beim Thema Artenschutz bisher zu lax gearbeitet wurde", sagte Berthold Frieß, Landesgeschäftsführer des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND), der taz.

Der BUND hatte vor Gericht beantragt, den Planfeststellungsbeschluss komplett aufzuheben. Dem gab das Gericht aber nicht statt. Deshalb hat das Eisenbahnbundesamt nun die Möglichkeit, den Beschluss zu überarbeiten. Dafür muss die Deutsche Bahn erläutern, wie sie dem Artenschutz Rechnung tragen will. Das EBA muss außerdem den BUND anhören.

Direkt betroffen sind von dem Urteil der für Januar geplante Abriss des Südflügels und die Baumverpflanzung nicht. "Aber in der Begründung sagt der Verwaltungsgerichtshof ganz klar, dass artenschutzrechtliche Maßnahmen grundsätzlich geregelt werden müssen", argumentiert Frieß. "Das trifft aus unserer Sicht auch für den Südflügel und die Bäume bislang nicht ausreichend zu. Die Polizei muss deshalb jetzt die Bäume vor illegalen Fällungen schützen und nicht das Baurecht der Bahn."

Das sieht das Stuttgart-21-Kommunikationsbüro hingegen anders. "Die im Januar geplanten bauvorbereitenden Maßnahmen wie der Rückbau des Südflügels oder die Freimachung des Baufeldes im Mittleren Schlossgarten sind davon unberührt und werden unverändert umgesetzt", teilte das Büro mit.

Keine Ermittlungen gegen Expolizeichef

Unterdessen erklärte die Staatsanwaltschaft Stuttgart, dass sie kein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf wegen des Einsatzes von Wasserwerfern bei einer Demonstration am 30. September 2010 einleiten werde. Stumpf habe nichts von einem möglichen Fehlverhalten einzelner Beamter gewusst. Bei der Demonstration gegen das Bahnprojekt waren mehr als 100 Teilnehmer teils erheblich verletzt worden. Ein 66-Jähriger erblindete nahezu durch den Strahl eines Wasserwerfers.

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