Suttgart 21: Gewagter Schritt zum Volksentscheid

Die Regierung in Stuttgart plant ein "Kündigungsgesetz", das im Parlament im Herbst absichtlich scheitern soll. Es soll die Voraussetzung für einen Volksentscheid sein.

Die rot-grüne Landesregierung will einen Volksentscheid zu Stuttgart 21. Bild: dpa

STUTTGART afp | Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg hat die ersten formalen Voraussetzungen für einen Volksentscheid über das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 geschaffen. Das Kabinett beschloss mehrheitlich einen Gesetzentwurf, mit dem das Land den Finanzierungsvertrag für das Milliardenprojekt kündigen kann. Die Koalitionäre wollen das Gesetz dann im Landtag gezielt scheitern lassen, damit die Bürger in einem Volksentscheid über die Zukunft des Projekts befinden können. Dieser Weg soll auch der Befriedung innerhalb der Koalition dienen: Die SPD ist für Stuttgart 21, die Grünen sind dagegen.

Die meisten SPD-Mitglieder des Kabinetts sprachen sich gegen eine Kündigung der bestehenden Verträge aus und lehnten den Gesetzentwurf im Kabinett ab. Sollte das Gesetz nach der Sommerpause bei der Lesung im Parlament an den SPD-Abgeordneten scheitern, will die Regierung das Gesetz dem Volk zur Entscheidung vorlegen.

Die Grünen begründeten den Schritt mit immer neuen Kostenrisiken. "Vor diesen Kostensteigerungen wollen wir den Steuerzahler bewahren", erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann. Der unterirdische Durchgangsbahnhof soll 4,1 Milliarden Euro, die Risikoreserve 400 Millionen Euro kosten. Bei Planungsbeginn 1995 waren rund 2,55 Milliarden Euro veranschlagt worden.

Justizminister Rainer Stickelberger, der als einziges SPD-Mitglied des Kabinetts in der Sitzung mit den Grünen stimmte, erklärte, mit dem sogenannten S-21-Kündigungsgesetz werde "verfassungsrechtliches Neuland" betreten. Unter Juristen ist umstritten, ob der Ausstieg aus der Finanzierungszusage des Landes tatsächlich über einen Volksentscheid entschieden werden kann. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält solch einen Weg für möglich.

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