Bei den Anschlägen in Mumbai 2008 starben 175 Menschen. Den einzigen überlebenden Attentäter kann nun nur noch ein Gnadengesuch vor der Hinrichtung bewahren.

Verurteilter Terrorist: Hinduaktivisten feierten das Todesurteil in Mumbai. Bild: dapd
NEU DELHI dpa | Indiens Oberster Gerichtshof hat in letzter Instanz das Todesurteil gegen den einzigen überlebenden Attentäter der Terroranschläge von Mumbai bestätigt. Das teilten die Richter am Mittwoch in der Hauptstadt Neu Delhi mit.
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Der Pakistaner Ajmal Amir Kasab hatte Ende November 2008 gemeinsam mit anderen Attentätern in der Finanzmetropole Mumbai über drei Tage hinweg Geiseln genommen und zwei Luxushotels sowie ein weiteres Gebäude besetzt gehalten. Dabei waren 175 Menschen getötet worden, darunter neun Extremisten.
Ein Sondergericht hatte Kasab bereits im Mai 2010 unter anderem wegen Mordes und „Kriegsführung gegen Indien“ schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt. Er war dagegen in Berufung gegangen, scheiterte jedoch in allen Instanzen.
„Das ist ein großer Sieg für die Rechtsstaatlichkeit“, sagte Staatsanwalt Gopal Subramaniam. Der Fall sei „professionell und leidenschaftslos“ verhandelt und abgeschlossen worden. Nun hat Kasab noch die Möglichkeit, ein Gnadengesuch an den indischen Staatspräsidenten Pranab Mukherjee zu richten.
Hinter der Tat steht nach Ansicht Neu Delhis die aus Pakistan operierende Terrorgruppe Lashkar-e-Taiba (LeT). Zudem verdächtigen die indischen Behörden Teile des pakistanischen Geheimdienstes ISI, in die Vorbereitung der Anschläge verwickelt gewesen zu sein. Dabei berufen sie sich auf Aussagen eines festgenommenen mutmaßlichen LeT-Hintermanns, der seit Juni in einem indischen Gefängnis sitzt.
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