Terrorbekämpfung und Swift: Al-Qaida öffnete die Schleusen

Auch ohne Swift arbeiten die USA und europäische Regierungen eng zusammen. Die Zusammenarbeit bei der Terrorprävention wird derzeit noch ohne Abkommen abgewickelt.

New York am 11.09.2001 (ABC News) Bild: dpa

BERLIN taz | Der geplante Zugriff auf die Bankdaten von Swift ist nur ein kleiner Ausschnitt der transatlantischen Zusammenarbeit bei der Terrorbekämpfung. Bei der Strafverfolgung funktioniert die Zusammenarbeit traditionell gut, immer wichtiger wird aber die Prävention im Vorfeld von Straftaten.

Früher war diese Unterscheidung nicht sehr wichtig. Gruppen wie die RAF hatten feste Strukturen, schon die Mitgliedschaft war strafbar. Deshalb war jedes polizeiliche Handeln stets Strafverfolgung, die Prävention wurde nebenbei miterledigt. Beim islamistischen Terror dominieren aber netzartige Strukturen, es gibt spontane Radikalisierung und Einzeltäter. Deshalb wurde Prävention in letzter Zeit immer wichtiger.

Auch die Notwendigkeit zu transatlantischer Zusammenarbeit war bei der Terrorbekämpfung früher gering. Die RAF mordete in Deutschland, die Weathermen bombten in den USA, global agierten allenfalls Befreiungsbewegungen wie die palästinensische PFLP. Ein internationaler Terrorismus, der sowohl Europa als auch die USA bedroht, wird erst seit den Al-Qaida-Anschlägen von 2001 wahrgenommen. Seither ist der Bedarf an Informationsaustausch massiv gestiegen.

Bisher läuft die Zusammenarbeit mit den USA allerdings in der Regel nicht über europäische Kanäle, sondern zwischen den Nationalstaaten. So gilt in Deutschland für die Strafverfolgung ein Rechtshilfeabkommen, das erst 2003 beschlossen wurde. Bis dahin wurde von Fall zu Fall über die Rechtshilfe entschieden. Das Abkommen ermöglicht nicht nur den üblichen Austausch von Dokumenten oder die Vernehmung von Zeugen, sondern regelt auch die Zusammenarbeit bei "besonderen Ermittlungsmethoden". Gemeint sind etwa die Überwachung des Fernmeldeverkehrs und sogar verdeckte Ermittlungen im jeweils anderen Land.

Die Zusammenarbeit bei der Terrorprävention wird derzeit noch ohne Abkommen abgewickelt. Wenn das Bundeskriminalamt Daten an die USA weitergibt, ist das BKA-Gesetz die Rechtsgrundlage. Danach entscheidet das Amt im Einzelfall, welche Informationen die USA erhalten.

Für Teile der Polizeizusammenarbeit haben Bundesregierung und USA allerdings 2008 ein Abkommen ausgehandelt, das aber noch nicht in Kraft ist. Dieser Vertrag zur "Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" räumt den USA Zugriff auf die vom BKA gespeicherten Fingerabdrücke und DNA-Profile ein, Letzteres allerdings nicht zu präventiven Zwecken. Außerdem wird die Übermittlung von sogenannten Gefährderdaten näher geregelt. Gemeint sind Informationen über Personen, bei denen aufgrund "bestimmter Tatsachen" vermutet wird, dass sie Anschläge begehen wollen. Solche Gefährderdaten sollen auch ohne Ersuchen den USA übermittelt werden. Das Abkommen gilt den Regierungen als Vorbild für andere EU-Staaten.

Zum Verdruss des Bundesinnenministeriums hat das schwarz-grün regierte Hamburg auf Grundlage einer Absprache aus den Fünfzigerjahren das Inkrafttreten des Vertrags gestoppt. Hinter der Blockade steht Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne), dem der Datenschutz in dem Abkommen nicht genügt.

Dass der Datenschutz bei der Polizeizusammenarbeit mit den USA ein Schwachpunkt ist, sieht man auch auf europäischer Ebene so. Ziel ist es deshalb, ein spezielles Datenschutzabkommen für die Polizeikooperation abzuschließen. Darauf soll dann später bei allen Formen der Zusammenarbeit Bezug genommen werden. Die Verhandlungen hierfür haben aber erst begonnen.

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