Thema bei Treffen der Agrarminister: Mindestlohn auch auf dem Lande

Die Agrarminister der rot-grün regierten Länder fordern einen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Ernährungsbranche. Das letzte Wort hat jedoch der Bund.

Der Mindestlohn soll auch für Erntehelfer gelten: Hier auf einem Spargelacker in Brandenburg Bild: dpa

HANNOVER dpa | Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer fordert einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Agrar- und Ernährungsbranche. Bei der anstehenden Agrarministerkonferenz in Würzburg will der Grünen-Politiker einen entsprechenden Antrag einreichen, der auch alle Erntehelfer in Deutschland mit einbezieht.

„Hinter dem Antrag stehen die Minister aller rot-grünen Länder“, sagte er der dpa in Hannover. Anlass seien die gravierenden Missstände mit Werkverträgen in der Schlachtindustrie, bei Werften und in der Metallindustrie, die insbesondere in Niedersachsen für Schlagzeilen gesorgt hätten.

„Wir sind der Meinung, dass hier etwas geschehen muss, damit in der Land- und Ernährungswirtschaft wieder humane Arbeits- und Lebensbedingungen herrschen“, betonte Meyer. Er hofft, dass auch seine Ministerkollegen aus den schwarz-gelben Ländern und Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) den Antrag unterstützen werden. Denn wie bei Ministerkonferenzen üblich können auch in Würzburg nur einstimmige Beschlüsse getroffen werden.

„Es wird sehr spannend sein, wie sich die schwarz-gelben Länder auf der Konferenz gegenüber dem Antrag positionieren werden“, sagte Meyer. Auf Bundesebene habe Schwarz-Gelb bislang zwar einen gesetzlichen Mindestlohn blockiert, angesichts der jüngsten Wahlkampfäußerungen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) habe er aber Hoffnung, dass Bewegung in die Haltung komme. Von der Leyen hatte wiederholt betont, nach der Bundestagswahl am 22. September einen gesetzlichen Mindestlohn beschließen zu wollen.

„Wir als Land können ihn nur fordern, wir sind deshalb auf den Bund angewiesen“, sagte Meyer. Es sei daher an Aigner auf der Agrarministerkonferenz den Worten Taten folgen zu lassen und den Antrag zu unterstützen. „Der Bund muss einsehen, dass die Wirtschaft zu freiwilligen Selbstverpflichtungen offenbar nicht bereit ist.“

Der von Niedersachsen formulierte rot-grüne Antrag fordert den Bund zudem auf, gegenüber der EU darauf hinzuwirken, dass Lohndumping in der Fleischbranche nicht noch mit Steuergeld subventioniert wird. „Großschlachthöfe, die keine Sozialstandards haben und keinen Lohn von 8,50 Euro auch für Werksvertragsarbeiter zahlen, gehören auf eine Negativliste“, so Meyer.

In der aktuellen Subventionsliste der EU stünden auch zahlreiche niedersächsische Schlachtbetriebe, die wegen Missbrauchs von Werkverträgen und Niedriglöhnen in der Diskussion sind, mit teilweise sechsstelligen Fördersummen.

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